Henstedt-Ulzburg (em) Seit einigen Jahren diskutieren Öffentlichkeit, Verwaltung und Politik in Henstedt-Ulzburg sehr intensiv darüber, wie es gelingen kann, der AfD die Nutzung unseres Bürgerhauses künftig zu untersagen. Eine von allen gewünschte Untersagung ist nur dann möglich, wenn allen Parteien und Wählergemeinschaften die Nutzung untersagt wird.

Die Stadt Reinbek stand vor ähnlichen Problemen wie wir.

Aus diesem Grund hat die Stadt nun ihre Satzung für die Nutzung des Schlosses Reinbek zum Beginn des Jahres geändert. In § 4 V der Satzung heißt es, dass die Nutzung nur Mietern und Mieterinnen gestattet ist, die sich schriftlich dazu bekennen, dass die Veranstaltung keine extremistischen, rassistischen, antisemitischen, nationalistischen, sonstigen menschenverachtenden oder antidemokratischen Inhalte haben. Es darf weder in Wort noch Schrift die Freiheit und Würde des Menschen verächtlich gemacht werden, noch dürfen Symbole, die im Geist verfassungsfeindlicher oder verfassungswidriger Organisationen stehen oder diese repräsentieren, verwendet oder verbreitet werden.

Außerdem behält sich die Vermieterin in § 4 VII der Satzung vor, einen Sicherheitsdienst auszuwählen und zu beauftragen. Der tatsächliche Aufwand kann dem Mieter in Rechnung gestellt werden.

Die CDU Henstedt-Ulzburg möchte, dass unsere Gemeinde diesem Beispiel folgt. Aus diesem Grund wollen wir die Verwaltung beauftragen, Kontakt zur Stadt Reinbek aufzunehmen und sich über die Erfahrungen mit der neuen Vorschrift zu erkundigen. Daneben soll die Verwaltung den

§ 4 V, VII der Satzung für die Nutzung des Schlosses Reinbek in die Benutzungsordnung für das Bürgerhaus und gegebenenfalls für weitere Liegenschaften einarbeiten und die Änderung zur abschließenden Beratung vorzulegen. Einen entsprechenden Antrag haben wir zum Bildungs-, Jugend-, Kultur- und Sportausschuss am 06.02.2024 gestellt.

Dietmar Kahle, Fraktionsvorsitzender der CDU, erklärt zu dem Antrag: „Wir wollen damit sehr klar unsere Haltung zeigen: Wir erwarten von allen Mieterinnen und Mietern des Bürgerhauses, dass sie sich von rassistischen, extremistischen und anderen menschenverachtenden Ansichten distanzieren und entsprechend verhalten. Wir erhoffen uns, dass eine solche Änderung der Benutzungsordnung dies sicherstellen wird.“