Henstedt-Ulzburg (em) Nachdem bereits bei einer am Großen Segeberger See tot aufgefundenen Möwe das hoch pathogene Influenza A Virus des Subtyps H5N8 bestätigt wurde, ist nun das hoch pathogene Influenza A Virus des Subtyps H5N5 bei einem Silberreiher, der am 13.Februar am Itzstedter See tot aufgefunden und vom Kreisveterinäramt beprobt worden war, festgestellt worden.
Der Kreis Segeberg hat daher auch für das gesamte Gebiet der Gemeinde Henstedt-Ulzburg ein Beobachtungsgebiet angeordnet. Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit hat der Kreis Segeberg mit Allgemeinverfügung vom 17. Februar daher für das Beobachtungsgebiet folgende Schutzmaßnahmen angeordnet:
Sämtliches Geflügel (Hühner, Truthühner (Puten), Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) eines Bestandes ist
a) in geschlossenen Ställen oder
b) unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung (Schutzvorrichtung) besteht, zu halten.
Wer Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse hält, hat dies dem Kreis Segeberg, Der Landrat, Fachbereich Ordnungswesen, Straßenverkehr, Verbraucherschutz, Fachdienst Tiergesundheit und haltung (Veterinäramt), Hamburger Straße 30, 23795 Bad Segeberg, Telefon 0 45 51 951 - 334 / 337, Telefax 0 45 51 951 237, Email: veterinaer@kreis-segeberg.de unter Angabe seines Namens, seiner Anschrift, und der Anzahl der im Jahresdurchschnitt gehaltenen Tiere, ihrer Nutzungsart und ihres Standortes unverzüglich mitzuteilen, soweit dies noch nicht erfolgt ist.
Wer einen Hund oder eine Katze hält, hat sicherzustellen, dass diese im Beobachtungsgebiet nicht frei umherlaufen (Anleinpflicht).
Gehaltene Vögel dürfen aus dem Beobachtungsgebiet nicht verbracht werden.
Federwild darf nur mit Genehmigung des Kreises Segeberg oder aufgrund einer Anordnung des Kreises gejagt werden.
Sollten im Gemeindegebiet tote Wasservögel, Greifvögel und sogenannte Aasfresser (Krähen, Möwen) gefunden werden, sind diese telefonisch bei der Gemeinde unter 0 41 93 - 963-0 zu melden. Die Verwaltung bittet, die toten Vögel in einem Kunststoffbeutel verpackt an der zentralen Sammelstelle auf dem Baubetriebshof, Tiedenkamp 13 in Henstedt-Ulzburg abzugeben.