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Gemeinde Henstedt-Ulzburg
Kein Frieden beim Wege-Zweckverband!
Henstedt-Ulzburg (em) Am Sonnabend, 5. August 2023, fand die konstituierende Sitzung der Verbandsversammlung des Wege-Zweckverbands (WZV) des Kreises Segeberg statt. Teilnehmer waren für die Gemeinde Henstedt-Ulzburg Bürgermeisterin Ulrike Schmidt, Reinhard Klein (CDU), Karin Honerlah (WHU) und Dieter Riemenschneider (SPD). Das Statement der Henstedt-Ulzburger WZV-Verbandsvertreter:innen zu Unstimmigkeiten nach den Hauptausschuss-Wahlen geben wir im Wortlaut wieder:
Am Sonnabend, 5. August 2023, fand die konstituierende Sitzung der Verbandsversammlung des Wege-Zweckverbands (WZV) des Kreises Segeberg statt. Daran teilgenommen haben für die Gemeinde Henstedt-Ulzburg neben der Bürgermeisterin Ulrike Schmidt auch die durch die Gemeindevertretung gewählten Vertreter:innen Reinhard Klein (CDU), Karin Honerlah (WHU) und Dieter Riemenschneider (SPD).
Im Rahmen dieser Sitzung erfolgte die Wahl der sieben Mitglieder für den Hauptausschuss (HA).
Das Wahlverfahren dazu wurde
30.08.2023
Gemeinde Henstedt-Ulzburg
Kreisaufsicht erklärt Rewe-Bürgerbegehren für zulässig
Henstedt-Ulzburg (em) Die Kommunalaufsicht des Kreises Segeberg hat mit Schreiben von Montag, 23. Oktober das Bürgerbegehren in der Gemeinde zur Änderung des Aufstellungsbeschlusses des B-Planes 146 zur Vermeidung weiterer Logistikzentren (aktuell Unternehmensansiedlung REWE) für zulässig erklärt. Gleichzeitig hat die Kommunalaufsicht ihre Zulässigkeitsentscheidung mit der Anordnung der sofortigen Vollziehung verbunden. Die Kommunalaufsicht weist außerdem darauf hin, dass die Auslegung des Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses sofort abzubrechen ist.
Die Gemeindevertretung hat am 12. Oktober beschlossen, dass in diesem Fall die Verwaltung beauftragt wird, gegen die Entscheidung der Kommunalaufsicht Rechtsbehelf einzulegen. Da die im Beschluss genannte Rechtsanwaltskanzlei Lenz und Johlen den Auftrag zur Übernahme des Mandats durch die Gemeinde abgelehnt hat, wurde von der Gemeinde die Kanzlei Graf von Westphalen beauftragt.
Dem Beschluss der Gemeindevertretung folg
26.10.2017
Gemeinde Henstedt-Ulzburg
Mögliche Unstimmigkeiten beim Rewe–Bürgerbegehren
Henstedt-Ulzburg (em) Aus aktuellem Anlass erfolgt ein Aufruf an die Bürgerinnen und Bürger von Henstedt-Ulzburg, die Unterschriftsabgabe im Zusammenhang mit dem Bürgerbegehren zur REWE-Ansiedlung zu überprüfen:
Die Kommunalaufsicht des Kreises Segeberg verfolgt Hinweise, nach denen es bei der Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren gegen die geplante REWE-Ansiedlung zu Unstimmigkeiten gekommen sein soll.
Nach hiesigen Erkenntnissen steht im Raum, dass die Unterschriften mittels irreführender Fragestellungen wie (sinngemäß) „die Gemeindevertretung wirbt für mehr Bürgerbeteiligung und bittet Sie daher, dies mit Ihrer Unterschrift zu ermöglichen“ bzw. „möchten Sie sich an der Ortsentwicklung in Henstedt-Ulzburg beteiligen, dann können Sie dies mit ihrer Unterschrift tun“ geworben wurde.
Die Kommunalaufsicht nimmt dieses Problem sehr ernst und stellt allgemein fest, „dass die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens insgesamt in Frage zu ste
27.09.2017
Gemeinde Henstedt-Ulzburg
Gericht hat entschieden: Elterninitiative „ProEigenbetrieb
Henstedt-Ulzburg (em) Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hat am 28. Juli entschieden, dem Antrag der Elterninitiative „ProEigenbetrieb“ vom 21. Juli stattzugeben und hat die sofortige Vollziehung des Bürgerentscheides zur Kita-Organisation angeordnet.
Aus dem Grund hat der Bürgervorsteher, Herr Dr. Dietmar Kahle, kurzfristig zu einer Sitzung der Gemeindevertretung am Donnerstag, 10. August , eingeladen. In dieser Sitzung sollen die Beschlüsse zur Vorbereitung und Durchführung des Bürgerentscheides gefasst sowie der Abstimmungstag des Bürgerentscheids festgelegt werden.
Die Kommunalaufsicht des Kreises Segeberg hatte Ende Juni die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens per Bescheid bestätigt. Danach ist innerhalb von drei Monaten der Bürgerentscheid durchzuführen. Unter Achtung der gesetzlichen Fristen sowie der wahlrechtlichen Vorschriften ist der einzige mögliche Termin für den Bürgerentscheid zur Kita-Organisation der 24. September.
Die z
02.08.2017
FDP
„Ist Rechtssicherheit bürgerfeindlich?“
Henstedt-Ulzburg (em) In der Auseinandersetzung um die Organisationsform der Henstedt-Ulzburger Kindertagesstätten sind die Fraktionen der CDU, WHU, BFB und FDP bekanntermaßen der Ansicht, dass ein Bürgerbegehren nicht zulässig ist, da es unter anderem in die interne Organisation der Verwaltung und in die Arbeitsverträge der Mitarbeiter eingreift.
Außerdem ist die Fragestellung unklar und missverständlich und es wurde mit offensichtlichen Unwahrheiten für das Bürgerbegehren geworben. Unterstützt werden die Fraktionen durch die Expertise einer renommierten Kieler Anwaltskanzlei, die die von der Segeberger Kommunalaufsicht festgestellte Zulässigkeit bezweifelt. Aus diesem Grund hat die Gemeindevertretung mit großer Mehrheit beschlossen, Widerspruch gegen den Bescheid der Kommunalaufsicht einzulegen. Den Termin für einen Bürgerentscheid muss die Gemeindevertretung festlegen, das ist bisher nicht geschehen.
Die Verwaltung hat angeregt, einen Bürgerentscheid mi
17.07.2017
SPD
„Kein Zeitspiel gegen KITA-Bürgerbegehren!“
Henstedt-Ulzburg (em) Der Streit um die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens hört nicht auf. Die Elterninitiative „Pro Eigenbetrieb“ hat die notwendigen Unterschriften gesammelt und beim Kreis Segeberg eingereicht.
Nun wurde von der dortigen Kommunalaufsicht als zuständiger Behörde bestätigt, dass das Bürgerbegehren statthaft ist. Die Fragestellung wurde als zulässig eingeordnet. Ebenso hat die Kommunalaufsicht keine rechtswidrigen, falschen oder irreführenden Behauptungen in der Begründung der Initiative ausmachen können. Diese Behauptung war mehrfach von den vier Fraktionen aufgestellt worden.
Die vier Gegner des Bürgerbegehrens haben mittlerweile Widerspruch angekündigt, der nach Auffassung der SPD in einer Klage enden könnte, wenn die Kommunalaufsicht den Widerspruch ablehnt. Die SPD fordert nun die vier Fraktionen von BfB, CDU, FDP und WHU auf, alles zu unterlassen, was zu Verzögerungen führt und es unmöglich macht, den geplanten Termin am Tag der
03.07.2017
SPD
„Kein Zeitspiel gegen KITA-Bürgerbegehren!“
Henstedt-Ulzburg (em) Der Streit um die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens hört nicht auf. Die Elterninitiative „Pro Eigenbetrieb“ hat die notwendigen Unterschriften gesammelt und beim Kreis Segeberg eingereicht.
Nun wurde von der dortigen Kommunalaufsicht als zuständiger Behörde bestätigt, dass das Bürgerbegehren statthaft ist. Die Fragestellung wurde als zulässig eingeordnet. Ebenso hat die Kommunalaufsicht keine rechtwidrigen, falschen oder irreführenden Behauptungen in der Begründung der Initiative ausmachen können. Diese Behauptung war mehrfach von den vier Fraktionen aufgestellt worden. Die vier Gegner des Bürgerbegehrens haben mittlerweile Widerspruch angekündigt, der nach Auffassung der SPD in einer Klage enden könnte, wenn die Kommunalaufsicht den Widerspruch ablehnt.
Die SPD fordert nun die vier Fraktionen von BfB, CDU, FDP und WHU auf, alles zu unterlassen, was zu Verzögerungen führt und es unmöglich macht, den geplanten Termin am Tag der
30.06.2017
Gemeinde Henstedt-Ulzburg
Rechtswidrige Veröffentlichung des Prüfungsberichts
Henstedt-Ulzburg (em) „Kurz vor der letzten Sitzung der Gemeindevertretung am 21. August hat die Wählergemeinschaft Henstedt-Ulzburg (WHU) den Bericht des Gemeindeprüfungsamtes des Kreises Segeberg über das Ergebnis der Ordnungsprüfung für die Haushaltsjahre 2004 bis 2008 (Prüfungsbericht) ohne meine Zustimmung auf ihren Internetseiten veröffentlicht.
Bereits anlässlich der oben genannte Sitzung der Gemeindevertretung hatte ich auf meine rechtlichen Bedenken zu dieser Veröffentlichung sowie eine diesbezügliche Überprüfung
durch die Kommunalaufsicht hingewiesen.
Die Prüfung durch die Kommunalaufsicht ist zwischenzeitlich abgeschlossen und bestätigt
meine rechtlichen Bedenken. Die Kommunalaufsicht stellt hierzu nach Abstimmung
mit dem Innenministerium fest, dass die Bekanntgabe und Auslegung des Prüfungsberichtes
ausschließlich in die Zuständigkeit und Verantwortung der kommunalen Körperschaft fällt, die Adressat des Prüfungsberichtes ist.
07.09.2012
