Kaltenkirchen (em) Aufgrund einer Softwareumstellung für die elektronische Antragsverarbeitung im Bereich Sozialhilfe, Wohngeld und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz können in der Zeit vom 17. Oktober bis 21. Oktober Anträge nur eingeschränkt bearbeitet werden.

Die Entgegenahme der Anträge im Rathaus erfolgt in diesem Zeitraum an einer zentralen Stelle, die für die Besucher und Besucherinnen durch Hinweisschilder gekennzeichnet ist. Da in dieser Zeit auch die telefonische Erreichbarkeit der betroffenen Stellen eingeschränkt ist, werden die Anfragen ebenfalls zentral aufgenommen und weitergeleitet. Ab Montag, 24. Oktober, erfolgt die Abwicklung des Publikumsverkehrs wieder im üblichen Rahmen. Wir bitten um Ihr Verständnis.