Kaltenkirchen (em) Bürgermeister Hanno Krause hat am 17. Januar Strafantrag wegen Körperverletzung und Unterlassen gegen den Eigentümer des Hochhauses „Großer Karl“ gestellt.

„Die Stadt ist Träger der Freiwilligen Feuerwehr und ich kann nicht hinnehmen, dass durch die Gleichgültigkeit eines Grundstückseigentümers die Kammeraden der Wehr zu Schaden kommen“, so der Bürgermeister. Bei dem Einsatz am 27. Dezember 2011 wurden fünf Feuerwehrleute verletzt, da die Rauchwärmeabzugsklappen in dem Geschoss, in dem der Brand ausgebrochen war, nicht funktionierten. Zwei der Kameraden mussten in der Paracelsus-Klinik in Henstedt-Ulzburg behandelt werden. Drei der genannten Kameraden mussten vor Ort vom DRK-Rettungsdienst versorgt werden.

Zu den Personenschäden ist es gekommen, weil die Rauchwärmeabzugsklappen nicht funktionierten. Dieser Zustand war dem Eigentümer des Hochhauses bereits seit Juni 2011 bekannt. Bereits im Frühjahr 2011 hat es in dem Hochhaus gebrannt. Trotz Zwangsmaßnahmen ist der Eigentümer des Hochhauses seinen Pflichten nicht nachgekommen.