Kaltenkirchen. Die Stadt Kaltenkirchen informiert die Bürgerinnen und Bürger darüber, dass in den kommenden Wochen eine Hundebestandsaufnahme durchgeführt wird. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Einhaltung der Hundesteuerpflicht sicherzustellen und insbesondere nicht gemeldete Hunde zu erfassen

Das Ordnungsamt wird im Rahmen seiner gesetzlichen Zuständigkeiten gezielt Hundebesitzerinnen und -besitzer ansprechen und relevante Daten wie Anzahl, Rasse und Alter der Hunde erheben. Zudem ist das Amt berechtigt, Nachweise wie Hundesteuermarken, Impfausweise oder weitere Dokumente einzusehen. In bestimmten Fällen kann das Ordnungsamt im Rahmen der geltenden Rechtsgrundlagen auch Grundstücke betreten, sofern dies für die Erfassung notwendig ist

Rechtliche Grundlagen

 „Mit der Hundebestandsaufnahme sorgen wir für Fairness: Wer seinen Hund schon angemeldet hat, soll nicht die Beiträge für andere mittragen", erklärt Bürgermeister Stefan Bohlen. "Gemeinsam stellen wir sicher, dass alle Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer ihren gerechten Anteil leisten. Wir bitten daher um Verständnis und Unterstützung bei der Durchführung.“

Alle erhobenen Daten werden vertraulich behandelt und ausschließlich zur Steuerfestsetzung und -überwachung genutzt

Alle Hundebesitzerinnen und -besitzer werden gebeten, ihre Hunde bei der Stadtverwaltung zu melden, sofern dies noch nicht geschehen ist. Die Anmeldung kann auch bequem online über folgendes Formular erfolgen:

 Hundesteueranmeldung online 

  • Fragen zur Hundesteuer/-anmeldung: Steueramt Kaltenkirchen, 
    Tel. 04191 939 222, E-Mail: steueramt@kaltenkirchen.de