Kaltenkirchen. Die aktuelle Witterung zeigt es deutlich: Jetzt beginnt wieder die Zeit, in der Laub, Schnee und Glätte unsere Wege beeinflussen. Damit wir alle sicher durch Herbst und Winter kommen, erinnert die Stadt Kaltenkirchen an einige wichtige Regeln, die für alle Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer gelten.

Laub entsorgen – aber richtig

Bitte entfernen Sie das Laub regelmäßig von Gehwegen und sorgen Sie dafür, dass niemand ausrutscht. Wichtig: Laub gehört nicht auf die Straße oder Fahrbahn. Wohin damit? Der Wege- und Zweckverband erklärt hier die richtige Entsorgung: https://www.wzv.de/privatkunden/sperrmuell-gartenabfall

Winterdienst: Sicher unterwegs für alle

Wenn es friert oder schneit, müssen Gehwege, Fußgängerüberwege und Mischverkehrsflächen bis 1,50 m Breite geräumt und gestreut werden – gern auch durch beauftragte Firmen. Das gilt auch für städtische Wohnwege. Bitte nutzen Sie dafür abstumpfende Mittel ohne Salz. Salz ist nur erlaubt, wenn wirklich nichts anderes wirkt (z. B. bei Eisregen) oder an gefährlichen Stellen wie Treppen oder starken Steigungen. Baumscheiben und Grünflächen dürfen nicht bestreut werden.

Wo der Schnee hingehört

Geräumter Schnee gehört auf den Rand des Gehwegs oder auf den Seitenstreifen. Nur wenn das nicht möglich ist, darf auch der Fahrbahnrand genutzt werden – ohne den Verkehr zu behindern. Schnee aus Vorgärten oder Einfahrten bitte nicht auf die Straße schieben.

Wann muss geräumt werden?

•          7–20 Uhr, sonn- und feiertags 9–20 Uhr: Schnee und Glätte bitte sofort beseitigen.

•          Was nach 20 Uhr fällt oder gefriert, muss am nächsten Tag bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr entfernt werden.

Die Straßenreinigungssatzung können Sie jederzeit online einsehen unter:

www.kaltenkirchen.de

 → Rathaus & Politik → Bürgerservice → Ortsrecht → Öffentliche Einrichtungen.

Bei Fragen hilft Ihnen Herr Richter gern weiter:

Tel. 04191 / 939 325 · ordnung@kaltenkirchen.de