Kaltenkirchen (em) Herr Heiko Gießel hat sein Ehrenamt als stellvertretender Schiedsmann nach Ablauf seiner fünfjährigen Amtszeit an Frau Renate Volkland übergeben. Herr Gießel war seit Freitag, 5. August 2011, stellvertretender Schiedsmann.

Frau Volkland, die auch 2. stellvertretende Bürgervorsteherin ist, wurde in der Sitzung der Stadtvertretung am Dienstag, 31. Mai, einstimmig zur neuen stellvertretenden Schiedsfrau gewählt. Die Vereidigung und Einführung in das Ehrenamt erfolgte am 28. Juli durch den Direktor des Amtsgerichtes Norderstedt.

Frau Volkland ist telefonisch erreichbar unter 0 41 91 - 958 039 oder 01 71 - 700 10 80, sofern der amtierende Schiedsmann, Herr Manfred Feige, nicht unter 01 62 - 422 81 14 erreichbar ist. Das Schiedsamt verfügt über Bürozeiten im Beratungszentrum Kaltenkirchen Haus der sozialen Dienste, Flottkamp 13 b, Beratungsbüro Ost (Zimmer 1.10). Dort werden jedoch keine festen Sprechzeiten angeboten sondern Besprechungstermine bei Bedarf fernmündlich vereinbart.

Schiedsmänner und Schiedsfrauen sind für die Bürgerinnen und Bürger da, wenn mit den Nachbarn erbittert um herüberragende Äste und Zweige, Grenzabstände von Bäumen und Sträuchern und Ähnlichem gestritten wird oder sie jemand beleidigt oder in der persönlichen Ehre verletzt hat. In diesen Fällen darf nicht mehr der direkte Draht zum Amtsgericht genommen werden. Es muss zunächst eine Schlichtungsinstitution zum Beispiel Schiedsfrauen und Schiedsmänner aufgesucht und der Versuch einer einvernehmlichen Streitbelegung gemacht werden, der bescheinigt wird.

Zu den Schlichtungsfällen der Schiedspersonen gehören unter anderem:

  1. Streitigkeiten über Ansprüche aus dem Nachbarrecht wegen Überwuchs (§ 910 BGB Hinüberfall (§ 911 BGB) Grenzbaum (§§ 906, 923 BGB) und
  2. Streitigkeiten über Ansprüche wegen Verletzung der persönlichen Ehre, die nicht in Presse oder Rundfunk begangen wurden.
  3. Hausfriedensbruch (§ 123 StGB)
  4. Einfache Beleidigung (§ 185 StGB),
  5. Üble Nachrede (§ 186 StGB),
  6. Verleumdung (§ 187 StGB),
  7. Verletzung des Briefgeheimnisses (§ 202 StGB),
  8. Körperverletzung (§§ 223, 230 StGB),
  9. Bedrohung (§ 241 StGB),
  10. Nötigung (§ 240 StGB),
  11. Sachbeschädigung (§ 303 StGB).

„Ich bin froh, dass es immer wieder Bürgerinnen und Bürger in der Stadt gibt, die das Amt des Schiedsmannes und der Schiedsfrau ehrenamtlich wahrnehmen und sich hier engagieren. Jede erfolgreiche Schlichtung leistet einen nicht zu unterschätzenden Beitrag zu einer außergerichtlichen Streitkultur in der Gesellschaft. Insofern bedanke ich mich an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich für die geleistete und noch zu leistende Arbeit unserer Schiedspersonen und wünsche Frau Volkland eine glückliche Hand“
so Bürgermeister Hanno Krause.

Foto: (von links nach rechts) Heiko Gießel, Renate Volkland