Kaltenkirchen (em) In der Zeit vom 2. September 2019 bis 2. März 2020 findet in Schleswig-Holstein das Volksbegehren zum Schutz des Wassers statt. Ziel des Volksbegehrens ist laut Initiatoren „insbesondere ein besserer Schutz vor Umweltschäden durch Ölbohrungen, die Unternehmenshaftung für Schäden und eine Einschränkung der Geheimhaltung ihrer Anträge und Vorhaben“.
Eintragungslisten und Einzelanträge zur Unterstützung des Volksbegehrens zum Schutz des Wassers liegen im Bürger-Service-Büro der Stadtverwaltung , Holstenstr. 14, 24568 Kaltenkirchen, zu den Öffnungszeiten aus.
Das Bürger-Service-Büro ist geöffnet montags und dienstags von 7.30 - 16 Uhr, mittwochs und freitags von 7.30 - 12.30 Uhr und donnerstags von 7.30 - 18 Uhr.
„Wer das Volksbegehren zum Schutz des Wassers unterstützen möchte, kann dies auch in unserem Bürger-Service-Büro im Rathaus tun. Wir haben dort einen separaten Eintragungstisch aufgebaut.“, so Bürgermeister Hanno Krause.
Foto Quelle: Stadt Kaltenkirchen - Der Auszubildende Florian Richter am Eintragungstisch für das Volksbegehren zum Schutz des Wassers im Bürger-Service-Büro (Rathaus).