Stadtmagazin
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Kaltenkirchener PERSPEKTIVEN

Vortrag: „Reform des Betreuungsrechts – insbesondere das Ehegattennotvertretungsrecht“

Kaltenkirchen (em) Wenn ein volljähriger Mensch aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung ganz oder teilweise nicht in der Lage ist, für sich selbst zu entscheiden, dann kann ihm das Betreuungsgericht einen rechtlichen Betreuer/in zur Seite stellen. Durch die Reform des Betreuungsrechts sind nun bestimmte Voraussetzungen/Qualifikationen für berufliche und ehrenamtliche Betreuer verpflichtend vorgeschrieben. Im Mittelpunkt des neuen Betreuungsrechts steht die Selbstbestimmung des Menschen. Ein Betreuer ist verpflichtet die Wünsche des Betroffenen zu besprechen und den betreuten Menschen dabei zu unterstützen, die Wünsche zu erfüllen. Ein Grundsatz der Betreuung ist: Unterstützung vor Vertretung. Das bedeutet, dass die betreute Person grundsätzlich weiterhin ganz oder teilweise selbst ihre Entscheidung trifft, Geschäfte tätigt sowie relevante Erklärungen abgeben kann. Durch die Reform wurde auch das sogenannte Ehegattennotvertretungsrecht eingeführt. Ein Ehepar
05.02.2024
Stadt Kaltenkirchen

Achtung Betrüger in Kaltenkirchen unterwegs!

Kaltenkirchen (em) Von aufmerksamen Bürgerinnen und Bürgern wurden die Polizei und die Stadtverwaltung darauf hingewiesen, dass wohl Personen in Kaltenkirchen an Haustüren klingeln, die sich als Repräsentanten oder Mitarbeitende der Stadt Kaltenkirchen ausgeben, z.B. als Mitarbeiter der Stadt vom Tierschutz bzw. Ordnungsamt. Ziel der Täter ist vermutlich, in die Wohnungen zu gelangen oder die Gegebenheiten auszukundschaften. Mitarbeitende der Stadt, vor allem aus dem Bereich des Ordnungsamtes sind durch ihre Kleidung und einen Dienstausweis besonders gekennzeichnet. Sollten Sie den Verdacht haben, dass Unbefugte bei Ihnen klingeln, lassen Sie sich bitte den Dienstausweis zeigen, gehen Sie nicht auf Geschäfte an der Haustür ein und rufen die Polizei unter der Telefonnummer 110 an. Hilfreich ist es, wenn Sie dort eine Personenbeschreibung geben können.
13.09.2023
Stadt Kaltenkirchen

In Kaltenkirchen wird aus Leerstand jetzt Kultur

Bereits zum dritten Mal findet im Kreis Segeberg die Aktion „Kultur trifft Leerstand“ statt. Auch in der Stadt Kaltenkirchen gibt es eine entsprechende Veranstaltung. Am 03.07.2023 gestalten Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums Kaltenkirchen im Ohland-Park den leerstehenden, ehemaligen Aldi-Markt und stellen dort ihre Arbeiten und Werke zum Thema „Stadtjubiläum – 50 Jahre Stadtrechte Kaltenkirchen“ aus. Da es sich um eine Schaufenster-Ausstellung handelt, kann sie rund um die Uhr besucht werden. Das Kunstprofil hat viel Kreativität bewiesen und eine runde Leinwand zum Thema „Stadtjubiläum“ gestaltet. Schülerinnen und Schüler der 6. und 7. Klassen haben Stadt-Silhouetten als Kratzbilder erschaffen. An der Ausstellung beteiligt sind zudem der Grundkurs den Q1-Jahrgangs und einige 5., 6. und 7. Klassen. Zu sehen sind zum Beispiel: • „Lieblingsort in Kaltenkirchen“ – Kleinformatige Ölmalereien • „Attraktives Sta
05.07.2023
Stadt Kaltenkirchen

Schönste weihnachtliche Schaufenster prämiert

20.12.2022
Stadt Kaltenkirchen

Schönste weihnachtliche Schaufenster prämiert

23.12.2021