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Bliev to Huus

Betreute Gruppe für an Demenz Erkrankte

Kaltenkirchen (md) „Sie möchten einen entspannten Weihnachtsbummel ohne Zeitdruck und Hektik machen oder sich Zeit für Dinge nehmen, die Sie gerne tun möchten und Ihre an Demenz erkrankten Angehörigen während dieser Zeit gut versorgt wissen?“, fragt Timm Kalweit. „Jeden Donnerstag von 14.30 bis 17.30 Uhr betreut unser Team Ihre pflegebedürftigen Angehörigen.“ „Ihre Angehörigen werden liebevoll betreut und versorgt. Es werden Spiele gemacht, gesungen und geklönt, Kaffee getrunken und auf die Bedürfnisse der einzelnen zu betreuenden Menschen eingegangen“, weiß Marina Walla-Reichardt. Bliev to Huus bietet für die Pflegebedürftigen jeden Donnerstagnachmittag im Rahmen der niederschwelligen Angebote die „Betreute Gruppe für demenziell Erkrankte“ an, die durch das Land Schleswig- Holstein gefördert wird. Aber auch eine stundenweise Betreuung nach Absprache ist jederzeit möglich. „Wir beraten Sie sehr gern über die verschiedenen Kombinationsmöglich
15.11.2012
Bliev to Huus

Zusätzliche Betreuungsleistungen

Kaltenkirchen (em) Leidet der Pflegebedürftige unter einer so genannten eingeschränkten Alltagskompetenz z. B. demenzbedingter Fähigkeitsstörung, geistiger Behinderung oder einer psychiatrischen Erkrankung und wird im häuslichen Bereich gepflegt, können Betroffene zusätzliche Betreuungsleistungen nach § 45b SGB XI erhalten, wenn ein erheblicher Hilfebedarf festgestellt wird, unabhängig von einer Pflegestufe. Die Kosten hierfür werden von den Leistungsträgern übernommen. In Abhängigkeit des Schweregrades der Fähigkeitsstörungen, können monatlich bis zu 100 Euro Grundbetrag oder ein erhöhter Betrag bis zu 200 Euro gezahlt werden, also maximal 2.400 Euro pro Jahr. Werden Betreuungsleistungen nicht ganz verbraucht, kann der Rest in das folgende Kalenderjahr übertragen werden. Der Betrag ist zweckgebunden einzusetzen für qualitätsgesicherte Betreuungsleistungen. Er dient der Erstattung von Aufwendungen, die den Versicherten entstehen im Zusammenhang mit der Inan
28.03.2012
Bliev to Huus

Kostenlose Schulung für Pflegepersonen

Kaltenkirchen (em/mp) Damit Pflegende Unterstützung und Hilfe erfahren können, gibt es die Möglichkeit einer individuellen Schulung auf Grundlage des § 45 SGB XI. Das Anrecht auf diese Schulung haben die Pflegepersonen der zu pflegenden Menschen, unabhängig davon, ob ein Pflegedienst zur Unterstützung kommt oder nicht. „Sie können die kostenlose Schulung durch unseren ambulanten Pflegedienst jederzeit in Anspruch nehmen, wenn Sie sich zum Beispiel auf eine veränderte Pflegesituation einstellen müssen, oder wenn Sie jemanden pflegen und Ihre Kenntnisse vertiefen möchten“, so Ellen Kalweit. Marina Walla-Reichardt: „Schulungen zu Hause berücksichtigen Ihre individuelle Situation und den persönlichen Bedarf des Pflegebedürftigen und der Pflegeperson. Um dennoch eine gute Pflege zu gewährleisten und um die Belastung für die pflegenden Angehörigen zu vermindern, können diese von unseren professionellen Pflegekräften geschult werden.“ Die individuelle
06.10.2011