Kaltenkirchen (md) „Sie möchten einen entspannten Weihnachtsbummel ohne Zeitdruck und Hektik machen oder sich Zeit für Dinge nehmen, die Sie gerne tun möchten und Ihre an Demenz erkrankten Angehörigen während dieser Zeit gut versorgt wissen?“, fragt Timm Kalweit. „Jeden Donnerstag von 14.30 bis 17.30 Uhr betreut unser Team Ihre pflegebedürftigen Angehörigen.“
„Ihre Angehörigen werden liebevoll betreut und versorgt. Es werden Spiele gemacht, gesungen und geklönt, Kaffee getrunken und auf die Bedürfnisse der einzelnen zu betreuenden Menschen eingegangen“, weiß Marina Walla-Reichardt. Bliev to Huus bietet für die Pflegebedürftigen jeden Donnerstagnachmittag im Rahmen der niederschwelligen Angebote die „Betreute Gruppe für demenziell Erkrankte“ an, die durch das Land Schleswig- Holstein gefördert wird. Aber auch eine stundenweise Betreuung nach Absprache ist jederzeit möglich. „Wir beraten Sie sehr gern über die verschiedenen Kombinationsmöglichkeiten“, so Timm Kalweit. „Angehörige können unsere Angebote gut nutzen, um sich als Pflegeperson beispielsweise einmal in der Woche einen freien Nachmittag, vielleicht für Sport- und Wellnessaktivitäten oder andere Dinge zu ermöglichen.“
Leidet der Pflegebedürftige unter einer so genannten eingeschränkten Alltagskompetenz, zum Beispiel demenzbedingter Fähigkeitsstörung, geistiger Behinderung oder einer psychiatrischen Erkrankung und wird im häuslichen Bereich gepflegt, können Betroffene zusätzliche Betreuungsleistungen nach § 45b SGB XI erhalten unabhängig von einer Pflegestufe. Die Kosten hierfür werden von den Leistungsträgern übernommen. In Abhängigkeit des Schweregrades der Fähigkeitsstörungen, können monatlich bis zu 100 Euro Grundbetrag oder ein erhöhter Betrag bis zu 200 Euro gezahlt werden, also maximal 2.400 Euro pro Jahr. Werden Betreuungsleistungen nicht ganz verbraucht, kann der Rest in das folgende Kalenderjahr übertragen werden. Der Betrag ist zweckgebunden für qualitätsgesicherte Betreuungsleistungen einzusetzen. Er dient der Erstattung von Aufwendungen, die den Versicherten entstehen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Leistungen.
Zusätzliche Betreuungsleistungen können in Anspruch genommen werden als Tages- oder Nachtpflege, Kurzzeitpflege und stundenweise durch den ambulanten Pflegedienst, wenn sichergestellt ist, dass es sich hierbei nicht um Leistungen der Grund- und Behandlungspflege handelt. Zusätzliche Betreuungsleistungen müssen beantragt werden oder werden im Rahmen des MDK-Gutachtens zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit und Erteilung einer Pflegestufe gleich mit begutachtet. Wer seine an Demenz erkrankten Angehörigen zur Betreuten Gruppe anmelden möchte, erreicht Bliev to Huus telefonisch unter 04191 / 95 94 04.