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Stadt Kaltenkirchen

Aufpflasterung im Stadtgebiet vom 23 bis 27. September

Kaltenkirchen (em) Aufpflasterungen im Libellenweg sowie im Moorredder. Aufpflasterungen im Libellenweg Im Zuge der laufenden Erschließungsarbeiten im B-Plangebiet 68 „Stubbenwiese“ werden im Libellenweg drei Aufpflasterungen mit hergestellt. Die Arbeiten werden in der Zeit vom 23. bis 27. September ausgeführt. Die Baukosten betragen rund 10.000 €. Aufpflasterung im Moorredder Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für Radfahrer und Fußgänger wurde im Einmündungsbereich Krückauring / Moorredder eine Aufpflasterung eingebaut. Die Bauarbeiten sind inzwischen abgeschlossen. Die Baukosten belaufen sich auf 14.000 €.
06.09.2013
Stadt Kaltenkirchen

Holstenstraße wird umgebaut

Kaltenkirchen (em) Anfang März 2013 wird die Holstenstraße umgebaut. Die Radwegebenutzungspflicht ist im letzten Jahr aufgehoben worden. Durch die geänderte Verkehrsregelung müssen die Radfahrer nunmehr die Fahrbahn benutzen. Die Pflasterung in der Straße führt bei den Radfahrern zur Verärgerung. Nach Einführung der geänderten Verkehrsregelung und mehrmonatiger Umstellungsphase musste festgestellt werden, dass ein Großteil der Radfahrer die Nutzung der Fahrbahn aufgrund des unebenen Fahrbahnbelages aus Natursteinpflaster meidet. Durch das sich in den letzten Jahren stark erhöhte Verkehrsaufkommen hat sich der Lärmpegel in der Holstenstraße erheblich verstärkt. „Zur Verbesserung der Fahrbahnbeschaffenheit für die Radfahrer habe ich dem Bau- und Umweltausschuss im Oktober 2012 vorgeschlagen, die Holstenstraße teilweise umzubauen“, so Bürgermeister Hanno Krause. Es ist nunmehr vorgesehen, im beidseitigen Randbereich der Straße den vorhandenen Fahrbahnbelag a
25.01.2013
Kaltenkirchen

Endgültige Lösung in Sicht?

Kaltenkirchen (rj) Gut für Fußgänger, schlecht für die Radler: In der Holstenstraße ist seit einem halben Jahr das Radfahren auf den Fußwegen nicht mehr erlaubt. Die Gefahr bleibt: Die Pflasterung aus dem letzten Jahrhundert ist für Drahtesel unzumutbar. Die Verkehrsaufsicht des Kreises hob nach einer höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes und aufgrund eines darauf stützenden Widerspruches des Allgemeinen Deutschen Fahrradclubs (ADFC) die Radwegebenutzungspflicht auf. Dies gilt für die Schützenstraße, Schmalfelder Straße zwischen Friedenstraße und Ortsausgang, Königstraße, Straße am Markt und eben die Holstenstraße. Damit die Radler die Fahrbahn zwischen Brauerstraße und dem Rathausgarten beidseitig benutzen können, sind die Pflasterkissen auf 1,85 Meter reduziert worden. Was bleibt, ist eine Fahrspur von einem Meter und das Kopfsteinpflaster. „Wir machen uns Gedanken, mit welchen Maßnahmen der Straßenbelag für Radler besser
10.10.2012

Kaltenkirchen

Kreis Segeberg

Schleswig-Holstein