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VR Bank in Holstein
„So erwarten wir die Kredit- und Anlagezinsen in 2024“
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Kreisfeuerwehrverband Segeberg
Ammoniakaustritt sorgt für Großeinsatz der Feuerwehr
Kaltenkirchen (ots) - Am Freitag, den 5. Dezember 2025, wurde die Freiwillige Feuerwehr Kaltenkirchen durch die Kooperative Regionalleitstelle West in Elmshorn zu einem FEU K BMA (Feuer, Kleiner Standard, Brandmeldeanlage) in die Logistikhalle eines Betriebes alarmiert. Auf der Anfahrt dorthin wurden die Einsatzkräfte jedoch von Mitarbeitenden des Unternehmens gestoppt und darüber informiert, dass es auf dem Betriebsgelände zu einem Austritt von Ammoniak im Dachbereich gekommen sei. Daraufhin wurden die eintreffenden Einsatzkräfte aufgeteilt und eine Einheit kontrollierte den Initialeinsatz - dort waren keine Maßnahmen seitens der Feuerwehr notwendig.
Allerdings war auch für die Einsatzkräfte ein beißender Geruch feststellbar.
Nach einer ersten Erkundung wurde ein neuer Einsatz mit dem Stichwort TH X (Technische Hilfeleistung - Gefährdung durch Gefahrstoffe, CRBN) eröffnet und in der Folge rückte ein Großaufgebot an Einsatzkräften zur Einsatzstelle aus.
Der Au
08.12.2025
Amtliche Bekanntmachung
Satzung zur 2. Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung
26.11.2025
Amtliche Bekanntmachung
Satzung zur 4. Änderung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Stadt Kaltenkirchen
Aufgrund des § 4 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (Gemeindeordnung - GO-), des § 45 Abs. 3 Satz 2 Ziffer 3 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes SchleswigHolstein (StrWG), des § 2 Abs. 1 und des § 6 Abs. 1 bis 5 und Abs. 7 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) und des § 6 der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Kaltenkirchen vom 25.09.2019, sämtlich in der jeweils geltenden Fassung, wird nach Beschlussfassung der Stadtvertretung vom 25.11.2025 folgende Änderungssatzung erlassen:
Artikel 1 – Satzungsänderungen
§ 4 der Gebührensatzung erhält folgende Fassung:
§ 4 Grundstücksbegriff und öffentliche Last
(1) Für den Grundstücksbegriff findet § 5 Abs. 1 der Straßenreinigungssatzung der Stadt Kaltenkirchen in der jeweils geltenden Fassung Anwendung. Im Einzelfall kann die Stadt bei der Gebührenfestsetzung und -erhebung von diesem Grundstücksbegriff abweichen, wenn es die Gebühre
26.11.2025
Stadt Kaltenkirchen
STARTER ON TOUR -140 Schülerinnen und Schüler erhalten praxisnahe Einblicke
25.11.2025
Stadt Kaltenkirchen
Kaltenkirchen setzt Zeichen - Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen an Mädchen
Kaltenkirchen. Am 17. Dezember 1999 verabschiedete die UN-Generalversammlung eine Resolution, nach der der 25. November zum Internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen bestimmt wurde. Auch 26 Jahre später hat der Aktionstag nicht an Bedeutung verloren. Im Gegenteil: Weltweit sind Mädchen und Frauen von Gewalt betroffen. Jede vierte Frau zwischen 16 und 85 ist nach Angabe des Hilfetelefons bereits einmal in ihrem Leben von ihrem Lebensgefährten oder Ex-Lebensgefährten misshandelt worden.
Auch in Schleswig-Holstein ist das Thema Gewalt an Frauen leider immer noch sehr aktuell, die meisten Gewalttaten werden nicht in der Öffentlichkeit, sondern im häuslichen Umfeld verübt. In 2024 wurden 9.360 Fälle partnerschaftlicher Gewalt registriert, acht von zehn der Betroffenen waren Frauen. 7 Frauen wurde durch ihren (Ex-) Partner getötet.
Um auf dieses Thema weiterhin aufmerksam zu machen, Frauen zu stärken und die bestehenden Hilfeangebote noch bekannt
19.11.2025
