Stadtmagazin
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Kreisfeuerwehrverband Segeberg

Ammoniakaustritt sorgt für Großeinsatz der Feuerwehr

Kaltenkirchen (ots) - Am Freitag, den 5. Dezember 2025, wurde die Freiwillige Feuerwehr Kaltenkirchen durch die Kooperative Regionalleitstelle West in Elmshorn zu einem FEU K BMA (Feuer, Kleiner Standard, Brandmeldeanlage) in die Logistikhalle eines Betriebes alarmiert. Auf der Anfahrt dorthin wurden die Einsatzkräfte jedoch von Mitarbeitenden des Unternehmens gestoppt und darüber informiert, dass es auf dem Betriebsgelände zu einem Austritt von Ammoniak im Dachbereich gekommen sei. Daraufhin wurden die eintreffenden Einsatzkräfte aufgeteilt und eine Einheit kontrollierte den Initialeinsatz - dort waren keine Maßnahmen seitens der Feuerwehr notwendig. Allerdings war auch für die Einsatzkräfte ein beißender Geruch feststellbar. Nach einer ersten Erkundung wurde ein neuer Einsatz mit dem Stichwort TH X (Technische Hilfeleistung - Gefährdung durch Gefahrstoffe, CRBN) eröffnet und in der Folge rückte ein Großaufgebot an Einsatzkräften zur Einsatzstelle aus. Der Au
08.12.2025
Kaltenkirchen

2. Platz beim Stifterpreis Schleswig-Holstein für Tausendfüßler Stiftung

Kaltenkirchen - Unter der Schirmherrschaft von Ministerpräsident Daniel Günther wurden am 28. November 2025 im „Alten Stahlwerk“ in Neumünster die Gewinner des schleswig-holsteinischen Stifterpreises 2025 geehrt. Aus insgesamt 21 Bewerbungen wurden zehn Stiftungen nominiert, darunter die Tausendfüßler Stiftung, die den 2. Platz erreichte. Der Stifterpreis zeichnet Stiftungen in Schleswig-Holstein aus, die sich besonders für das Gemeinwohl engagieren. Innenministerin Magdalena Finke und Landespastor Heiko Naß hoben in ihren Ansprachen die Bedeutung von Initiativen hervor, die Verantwortung übernehmen, Mut zeigen und Gemeinschaft fördern. Anke Kehrmann-Panten, Geschäftsführung & Vorstand der Tausendfüßler Stiftung, betonte die Wertschätzung für das Team: „Das ist Wertschätzung für all unsere Kollegen, die sich jeden Tag ein Bein rausreißen.“ Die Auszeichnung würdigt das umfassende Engagement der Stiftung für ein gelingendes Miteinander
07.12.2025
Amtliche Bekanntmachung

Satzung zur 4. Änderung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Stadt Kaltenkirchen

Aufgrund des § 4 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (Gemeindeordnung - GO-), des § 45 Abs. 3 Satz 2 Ziffer 3 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes SchleswigHolstein (StrWG), des § 2 Abs. 1 und des § 6 Abs. 1 bis 5 und Abs. 7 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) und des § 6 der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Kaltenkirchen vom 25.09.2019, sämtlich in der jeweils geltenden Fassung, wird nach Beschlussfassung der Stadtvertretung vom 25.11.2025 folgende Änderungssatzung erlassen:  Artikel 1 – Satzungsänderungen  § 4 der Gebührensatzung erhält folgende Fassung:  § 4 Grundstücksbegriff und öffentliche Last  (1) Für den Grundstücksbegriff findet § 5 Abs. 1 der Straßenreinigungssatzung der Stadt Kaltenkirchen in der jeweils geltenden Fassung Anwendung. Im Einzelfall kann die Stadt bei der Gebührenfestsetzung und -erhebung von diesem Grundstücksbegriff abweichen, wenn es die Gebühre
26.11.2025