Stellen Sie sich vor: Sie wollen Ihre Immobilie verkaufen oder umschulden – der alte Kredit muss weg. Die Bank hält allerdings nochmal ordentlich die Hand auf: „Vorfälligkeitsentschädigung“ heißt das Zauberwort. Klingt erstmal sachlich – ist aber oft rechtswidrig erhoben. Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs zeigt: Viele Kreditverträge enthalten fehlerhafte Angaben zur Berechnung dieser Entschädigung. Die Folge? Die Bank hat kein Recht, Geld zu verlangen.

Was ist passiert?

Zwei Verbraucher hatten ihre Immobilienkredite vorzeitig abgelöst. Die Bank verlangte dafür knapp 16.000 Euro – als Ausgleich für entgangene Zinsen. So weit, so bekannt. Doch der BGH hat nun bestätigt: Die Angaben im Vertrag zur Berechnung dieser Entschädigung waren schlicht unzureichend. Damit ist der Anspruch der Bank komplett weggefallen – die gezahlten Beträge müssen erstattet werden.

Warum das wichtig für Sie ist

In sehr vielen Immobiliendarlehen fehlt es an klaren Informationen – und genau das ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Bank muss schon bei Vertragsabschluss ganz genau und verständlich erklären, wie sie später die Vorfälligkeitsentschädigung berechnen will. Und zwar so, dass es auch ein durchschnittlich informierter Verbraucher versteht – also keine Finanzmathematik, sondern Klartext.

Doch was machen Banken stattdessen?

– Sie sprechen von "Restlaufzeit", meinen aber nur die Zinsbindung – und sagen das nicht.
– Sie rechnen mit Laufzeiten, die der Kunde vorzeitig kündigen darf – und tun so, als wären sie fest.
– Sie verschweigen, dass Sondertilgungsrechte den Schaden verringern würden.

Klingt unfair? Ist es auch. Und rechtlich nicht zulässig.

Was bedeutet das für Sie konkret?

Wenn Ihre Bank diese Pflichtangaben nicht korrekt gemacht hat – müssen Sie keine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen. Und falls Sie sie schon gezahlt haben, können Sie das Geld zurückfordern. Manchmal sind das mehrere tausend Euro!

Das sollten Sie tun:

  • Lassen Sie Ihren Kreditvertrag prüfen – am besten, bevor Sie vorzeitig kündigen oder verkaufen.
  • Wenn Sie in den letzten Jahren eine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt haben – prüfen Sie, ob Sie sie zurückholen können.
  • Vertrauen Sie dabei auf erfahrene Anwälte im Bankrecht – denn die Banken spielen auf Zeit.

Fazit: Viele Verträge sind fehlerhaft – und das kann sich für Sie lohnen.

Nutzen Sie Ihre Rechte als Verbraucher. Lassen Sie sich nicht einschüchtern von komplizierten Klauseln oder Fachbegriffen. Das Recht ist auf Ihrer Seite – und wir helfen Ihnen dabei, es durchzusetzen.

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Dieser Beitrag wurde unter Verwendung von KI-Technologie erstellt und im Anschluss sorgfältig redaktionell überarbeitet. Er dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Für eine verbindliche rechtliche Einschätzung wenden Sie sich bitte direkt an einen Fachanwalt.