Neumünster (em) Dass Mutterboden auch vom Gewicht her sehr gehaltvoll sein kann, musste am Vormittag des 12. Februar, gegen 9 Uhr ein 59-jähriger Verkehrsteilnehmer leidvoll erfahren, als er mit seinem Pkw mit Anhänger auf die auf die A7, Richtung Hamburg auffuhr.

Beamte des Polizeiautobahnreviers vermuteten bereits aufgrund der eher mäßigen Geschwindigkeit des Gespanns zu viel Gewicht und entschlossen sich zur Kontrolle. Eine Wägung ergab dann tatsächlich eine Überschreitung der zulässigen Anhängelast von 112 Prozent. Der 59-jährige hätte also 1600 kg ziehen dürfen zog aber tatsächlich 3400 kg. Er hatte nach eigenen Angaben das Gewicht des geladenen Mutterbodens einfach unterschätzt. Neben der Untersagung der Weiterfahrt wird er nun mit einem Bußgeld in Höhe von 235 Euro rechnen müssen. Der Mutterboden muss natürlich umgeladen werden und darf nur mit entsprechend ausgelegten Zugfahrzeugen weiter transportiert werden. Grundsätzlich weist die Polizei darauf hin, dass gerade bei Schüttgut schnell die Belastungsgrenze eines im privaten Bereich genutzten Anhängers schnell erreicht sein kann, auch wenn es von der Fülle her nicht so aussieht.

ots Polizeidirektion Neumünster