Neumünster (em) Seit Anfang des Jahres ist die Einkommensgrenze für geringfügige Beschäftigung von 400 auf 450 angehoben worden, die Gleitzonengrenze von 800 auf 850 . Eine weitere wichtige Änderung ist eine Rentenversicherungspflicht für ArbeitnehmerInnen im Minijob.
Für Frauen, die in Minjobs arbeiten oder sich dafür interessieren, bietet die Beratungsstelle FRAU & BERUF am Mittwoch, 11. September von 9 bis 12 Uhr eine telefonische Beratungshotline an. Unter 942-3016 und 942-3023 können sich Interessierte bei den beiden Beraterinnen von FRAU & BERUF umfassend informieren und ihre persönlichen Fragen stellen.