Neumünster (em) Der aktuelle Entwurf des Landes zur Änderung der Aufnahmeverordnung sieht vor, dass Neumünster in einem mehrstufigen Verfahren den bisherigen Status verliert, aufgrund der Erstaufnahmeeinrichtung keine Flüchtlinge dauerhaft aufzunehmen zu müssen.

Oberbürgermeister Dr. Olaf Tauras hat in einer Stellungnahme zu dem Verordnungsentwurf bekräftigt, dass eine Aufnahme für die Stadt nur in Frage kommt, wenn die Zahl der Flüchtlinge in der Erstaufnahmeeinrichtung bis dahin auf ein verträgliches Maß reduziert wurde. Derzeit sind trotz der vorgesehenen 1.750 Plätze rund 4.200 Flüchtlinge in der ehemaligen Scholtz-Kaserne im Haart untergebracht. Zudem machte Dr. Tauras deutlich, dass die Stadt eine längere Übergangsfrist benötige und der Gesetzestext mit der Reduzierung der anzurechnenden Quote so interpretiert werde, dass diese erst ab dem 1. Januar 2017 entfiele. In der Begründung zur geplanten Änderung spricht das Land selbst vom 1. Oktober 2016.

Auch wurde seitens der Stadt auf die Belastung durch die vielen unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge hingewiesen, die sich bereits in Maßnahmen befinden und seit Anfang November von der Stadt vorläufig Inobhut genommen werden müssen. Auch dieser Personenkreis muss neben der Zahl der Flüchtlinge in der Erstaufnahmeeinrichtung weiterhin bei der dauerhaften Zuweisung berücksichtigt werden. „Wir müssen jetzt abwarten, wie das Land mit unserer Stellungnahme umgeht und inwieweit man unseren Forderungen in der zu verabschiedenden Landesaufnahmeverordnung nachkommt“, so Oberbürgermeister Dr. Tauras.

Weiter führt er aus: „Wir stellen uns derzeit auf die Situation zur Aufnahme von Flüchtlingen in Neumünster ein und arbeiten seit mehreren Monaten in diversen Arbeitsgruppen der Stadtverwaltung mit Hochdruck an Themenfeldern wie Wohnraumbeschaffung, Integration und Einsatz von ehrenamtlichem Engagement. Ich bin daher sicher, dass wir mit der entsprechenden Vorlaufzeit auch diese Aufgabe meistern werden. Wir dürfen aber nicht verkennen, dass damit viel Arbeit und eine hohe finanzielle Mehrbelastung auf uns zukommen.“

Die Größenordnung der in Neumünster aufzunehmenden Flüchtlinge ist abhängig von der Zahl der Flüchtlinge, die nach Deutschland und nach Schleswig-Holstein kommen. Die Aufnahmequote liegt für Neumünster nach dem Verordnungsentwurf bei 2,74 Prozent. Sollten auch in den kommenden Jahren, wie 2015 zu erwarten, zirka 56.000 Flüchtlinge nach Schleswig-Holstein kommen, müsste Neumünster mit einer Zuweisung von rund 1.400 Flüchtlingen rechnen, pro Quartal also 350. Wie sich die Flüchtlingszahlen bis zum Herbst 2016 entwickeln werden, lässt sich jedoch nicht mit Sicherheit sagen, so dass die aufzunehmende Zahl bis dahin auch geringer sein könnte. Nichtsdestotrotz geht die Stadt derzeit bei ihren Berechnungen von 1.400 Flüchtlingen aus, die jährlich in Neumünster aufzunehmen sind.