Neumünster (em) Nach Abschluss der waldbaulichen und forstwirtschaftlichen Winterarbeiten sind im Rahmen der Erholungs- und Freizeitnutzungen auch in diesem Sommerhalbjahr wieder umfangreiche Verkehrssicherungsarbeiten in den städtischen Wäldern und Forsten notwendig.

Wälder und Forsten sind von den naturschutzrechtlichen Regelungen hinsichtlich der Setz- und Brutzeiten ausgenommen. Dennoch ist die Stadt Neumünster darum bemüht, den naturschutzrechtlichen Vorstellungen dahingehend nachzukommen, größere waldbauliche Durchforstungen noch während des Winterhalbjahres abzuschließen.

Verkehrssicherungsarbeiten und die dazu unumgänglichen sommerlichen Fällarbeiten bleiben aus organisatorischen Gründen davon jedoch weitestgehend ausgenommen. Der Schwerpunkt der Verkehrssicherungsarbeiten liegt dieses Jahr im Stadtwald sowie im Stadtteil Faldera. Während im Stadtwald die Flächen rund um das Kinderferiendorf und die Tierauffangstelle einen Schwerpunkt bilden, liegt die Aufmerksamkeit in Faldera vorrangig auf den Waldflächen südwestlich der Husumer und südlich der Glückstädter Straße. Insbesondere entlang des am südlichen Waldrand gelegenen Wanderweges ist es auf Grund des Engstandes der hier stehenden Eichen und der damit einhergehenden Lichtkonkurrenz der Baumkronen zu erheblicher Totholzbildung gekommen, so dass im Rahmen der hier anstehenden Verkehrssicherungsarbeiten umfangreichere Fällarbeiten zur Auflichtung des Waldrandes dringend geboten sind.

Auf Grund des aktuellen Gefährdungspotentials durch den Abbruch toter Äste werden die notwendigen Fällarbeiten jetzt ab Montag, 25. April, durchgeführt und dauern voraussichtlich zwei Wochen. Für Nutzungseinschränkungen während dieser Zeit wird um Verständnis gebeten.