Neumünster (em) Am frühen Abend des 26. August, gegen 17.20 Uhr, hatte ein Ermittlungsbeamter des 1. Polizeirevier Neumünster in der Vicelinstraße in Neumünster ein nicht ganz alltägliches Erlebnis. Im Rahmen von Ermittlungen fuhr er zu dieser Zeit mit einem zivilen Fahrzeug Streife und sah vor sich einen jungen Mann aus einem Pkw steigen.
Es handelte sich um einen ihm bekannten Straftäter, der hinten in seinem Hosenbund eine Faustfeuerwaffe stecken hatte. Der Beamte ergriff sofort die Initiative, sprach den jungen Mann mit gezogener Waffe an und nahm ihn vorläufig fest. Erst bei der Kontrolle mit Unterstützung einer weiteren Funkstreife stellte sich heraus, dass es sich um eine Schreckschusswaffe handelte, die der 24-Jährige allerdings auch nicht führen durfte. Einen dafür erforderlichen Waffenschein hatte er nicht. Dem entsprechend wurde die Waffe sichergestellt und eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Waffengesetzt geschrieben.
Originaltext: Polizeidirektion Neumünster