Neumünster (em) Es kann viele Gründe geben, weshalb eine Ausbildung in Vollzeit nicht zur persönlichen Lebenslage passt. Informieren Sie sich am 11. März im Rahmen einer Veranstaltung (Präsenz- und Online) der Beauftragten für Chancengleichheit (BCA) der Agentur für Arbeit Neumünster und der Jobcenter Neumünster und des Kreises Rendsburg-Eckernförde über Ihre Möglichkeiten.

Eine qualifizierte Berufsausbildung ist eine wichtige Voraussetzung für den Einstieg oder Neustart ins Berufsleben und die Sicherung des Lebensunterhaltes. Doch nicht immer kann eine Ausbildung in Vollzeit erfolgen. 

  • Sie betreuen Ihre Kinder oder pflegen Angehörige?
  • Sie möchten mehr Zeit für Ihre Freizeitgestaltung?
  • Sie nehmen an einem Deutsch-Sprachkurs teil?
  • Ihre Gesundheit lässt eine Ausbildung in Vollzeit nicht zu?

„Dies ist kein Hindernis für eine qualifizierte Ausbildung. Nutzen Sie die Chance, die eine Ausbildung in Teilzeit bietet!“ ermuntert die BCA Corinna Schmidt von der Agentur für Arbeit.

Sie ist altersunabhängig möglich. Mit einer Berufsausbildung in Teilzeit können Sie zu einer gefragten Fachkraft werden.

Leonie Nickel von der Handwerkskammer (HWK) Lübeck erläutert in dieser Veranstaltung die Voraussetzungen einer Berufsausbildung in Teilzeit und gibt Bewerbungstipps. Ergänzend stellen die BCA die vielfältigen finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten vor, die während einer Ausbildung in Teilzeit in Anspruch genommen werden können. Es wird darüber hinaus ausreichend Zeit für Fragen geben. “Überlegen Sie daher bereits vorher, was Ihnen für Ihren beruflichen Weg wichtig ist“, empfiehlt Olga Ekkert, BCA des Jobcenters Neumünster.

Eine Teilnahme an der kostenfreien Veranstaltung ist in Präsenz oder digital per Skype for Business möglich. Der Einwahl-Link wird nach Anmeldung per E-Mail zugeschickt.

Wo:      Berufsinformationszentrum (BiZ), Brachenfelder Straße 45, Neumünster oder online

Wann:  11. März 2024 von 9:00 bis 11:00 Uhr  

Hinweise zur Anmeldung:

Eine Anmeldung ist unter https://eveeno.com/Teilzeitausbildung_in_Neumuenster bis zum 07.03.24 erforderlich.