Neumünster (em) Nachdem der Wahlausschuss am 11. Mai 2021 das Wahlergebnis der Wahl des Oberbürgermeisters vom 9. Mai 2021festgestellt hat, wird jetzt zwischen den beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen eine Stichwahl am 30. Mai 2021 stattfinden. Die Kandidaten sind Dr. Olaf Tauras und Tobias Bergmann.

Am Mittwoch, 12. Mai 2021, beginnt jetzt im Neuen Rathaus der Stadt Neumünster die Möglichkeit zur Beantragung von Briefwahlunterlagen. Wichtig: Wer bereits beim ersten Briefwahlantrag auch die Briefwahl für die Stichwahl beantragt hat das waren ca. 8.000 Wählerinnen und Wähler bekommt die Unterlagen zur Briefwahl der Stichwahl direkt nach Hause gesendet. Das Eintreffen der Unterlagen kann einige Tage in Anspruch nehmen.

Die Briefwahl-Ausgabestelle der Stadt Neumünster ist im Neuen Rathaus, 1. Etage, in Zimmer 1.6 eingerichtet. Sie ist barrierefrei erreichbar.

Die Öffnungszeiten sind Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag 08:00 Uhr 12:00 Uhr, Dienstag 08:00 Uhr 14:00 Uhr und zusätzlich am Montag 14:00 Uhr 16:00 Uhr und Donnerstag 14:00 Uhr 17:30 Uhr.

Die Wahlberechtigten können die Briefwahlunterlagen schriftlich oder per Fax durch Ausfüllen des Antrags auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, elektronisch per E-Mail an wahlen@neumuenster.de oder über das Onlineformular unter www.neumuenster.de/briefwahl beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben.
Um die Angabe der Nummer, mit der der Wahlberechtigte im Wählerverzeichnis eingetragen ist, wird gebeten. Der Antrag ist durch den Wahlberechtigten zu stellen. Andernfalls ist der unterschriebe Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder eine Vollmacht notwendig.

Die Briefwahlunterlagen können auch persönlich beantragt werden. Mitzubringen sind hierzu Personalausweis, Pass und/oder Wahlbenachrichtigung. In diesem Fall besteht auch die Möglichkeit vor Ort direkt zu wählen.

Aufgrund der Corona Pandemie kann es zu Wartezeiten kommen. Wir empfehlen daher die Briefwahlunterlagen schriftlich oder elektronisch zu beantragen.

Im Stadtgebiet Neumünster sind gemäß Wählerverzeichnis rund 64.000 Bürgerinnen und Bürger ab 16 Jahre und EU-Bürger für die OB-Wahl wahlberechtigt. Es werden für die Stichwahl keine neuen Wahlbenachrichtigungen zugestellt. Die ursprünglich zugesandten Wahlbenachrichtigungen wurden im Rahmen der Wahlhandlung zurückgegeben. Diese sind zur Stichwahl erneut zu verwenden. Alternativ ist auch die Vorlage des Personalausweises am Wahltag ausreichend.