Neumünster (em) Das Verwaltungsgericht hat entschieden: Das Bürgerbegehren ist zulässig! Der Eilantrag der Fraktionen von BFB-, CDU-, FDP- und WHU-Fraktionen wurde bekannter Weise zurückgewiesen.

„Ich habe gedacht, jetzt da die Verwaltungsgerichtsbarkeit entschieden hat, würde es allen Beteiligten darum gehen, den demokratischen Willensbildungsprozess für den Bürgerentscheid voranzutreiben. Stattdessen müssen wir erleben, dass die Fraktionen von CDU, BFB, WHU und FDP die Verwaltung und Erzieherinnen für unfähig erklären. Wo leben wir denn? Statt die politische Auseinandersetzung zu führen, werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer disqualifiziert. Verstehen die genannten Fraktionen das unter Demokratie?“, fragt ver.di Fachsekretärin Annette Falkenberg.

Die Kita-Beschäftigten arbeiten tagtäglich hochmotiviert. Sie haben sich bewusst für ein Arbeitsverhältnis bei der Gemeinde entschieden. Käme es zur Ausgründung in eine Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) wären sie nur noch mittelbar bei der Gemeinde angestellt. Hinzu käme die Unsicherheit, welche Entwicklung die AöR zukünftig nehmen könnte. Eine AöR ist wandelbar, das Personal wäre dann nicht zur Gemeinde zurückzuführen.

Der Bürgerentscheid wird am Sonntag, 24. September zusammen mit der Bundestagswahl in Henstedt-Ulzburg stattfinden. Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft bittet alle Bürger, von ihrem Stimmrecht Gebrauch zu machen. Eine hohe Wahlbeteiligung wird die Entscheidung legitimieren. „Natürlich hoffen wir, dass die Bürgerinnen und Bürger sich mehrheitlich für den Eigenbetrieb aussprechen werden. In jedem Fall erwarten wir, dass das Ergebnis des Bürgerentscheides von allen politischen Fraktionen akzeptiert wird“, so Annette Falkenberg.