Neumünster (em) Am Freitag, 17. Mai, gegen 15.25 Uhr, beobachtete ein Zeuge, der in Neumünster, in der Lütjenstraße, in einem Bäckereicafe saß einen Ladendieb. Dieser stahl vor einem Sportgeschäft eine Jacke. Der Zeuge folgte dem Dieb, stellte ihn und übergab ihn an die Geschäftsleiterein, die die Polizei hinzuzog. Der Dieb wurde zunächst vorläufig festgenommnen und zum 1. Polizeirevier gebracht.

Dort stellte sich heraus, dass es sich um einen 47-Jährigen ohne festen Wohnsitz handelte. Er stand erheblich unter Alkoholeinfluss. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,69 Promille. Dies hielt er nach eigenen Angaben für sich für völlig normal. Eine Blutprobe wurde dem Mann entnommen. In einem mitgeführten Rucksack fanden die Beamten Sportsocken und T-Shirts im Gesamtwert von etwa 90 Euro, die aus einem weiteren Ladendiebstahl vom 16. Mai stammten. Das Diebesgut wurde sichergestellt. Da der Mann schon einschlägig wegen Diebstahls in Erscheinung getreten war, sowie in Anbetracht der Gesamtumstände, wurde von der Staatsanwaltschaft Kiel Hauptverhandlungshaft beantragt und der 47-Jährige wurde nach den polizeilichen Ermittlungen und erforderlichen Vernehmungen am 18. Mai der Richterin beim Amtsgericht Neumünster vorgeführt.

Der 47-Jährige hatte sich noch den Beamten gegenüber sinngemäß so geäußert, dass er am nächsten Tag ja sowieso wieder auf freiem Fuß sein würde. Daraus wurde allerdings nichts. In der Hauptverhandlung wurde er zu 5 Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt und die Überführung in die Justizvollzuganstalt Neumünster erfolgte direkt. Gerade auch wegen der selbstverständlichen Mitwirkung der Zeugen, die neben dem couragierten Einschreiten auch noch Zeit für Vernehmungen und Hauptverhandlung aufwenden mussten, war in diesem Fall eine schnelle Verurteilung möglich. Insofern bedankt sich die Polizeidirektion für die tolle Kooperation.

Originaltext: Polizeidirektion Neumünster