Neumünster (em) Die Stadt Neumünster weist alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger zur Bundestagswahl am 24. September darauf hin, dass in den bereits zugestellten Wahlbenachrichtigungskarten für die Stadt Neumünster und für die Gemeinden Bönebüttel und Wasbek ein Fehler unterlaufen ist.

In den Wahlbenachrichtigungskarten heißt es, dass Wahlscheinanträge bis zum 24. September, 18 Uhr, gestellt werden können. Richtig muss es heißen, dass Wahlscheinanträge nur bis zum 22. September, 18 Uhr, gestellt werden können. Diese Korrektur ist mit der Kreiswahlleitung in Plön und der Bundeswahlleitung abgestimmt.