Neumünster (em) „Denkmalschutz darf die Wirtschaft nicht verunsichern“, erklärt Marcus Schween, Federführer Recht der IHK Schleswig-Holstein, „wir begrüßen den Vorstoß, das Denkmalrecht zu modernisieren und Bürokratie abzubauen, allerdings bringt der Entwurf derzeit noch erhebliche Rechts- und Planungsunsicherheit für die Unternehmen in Schleswig-Holstein“.
Im Regierungsentwurf ist ein Systemwechsel im Denkmalschutz vorgesehen: In Zukunft entscheiden nicht mehr die Denkmalbehörden, ob es sich bei einem Gebäude um ein Denkmal handelt oder nicht. Betroffene müssen selbst eine Einschätzung vornehmen, oder die Frage gerichtlich klären lassen das KnowHow der Denkmalbehörden ist dabei nicht mehr gefragt. Dadurch trägt der Eigentümer das Risiko der Fehleinschätzung: So können sich Unternehmen zukünftig weder darauf verlassen, dass sie über ein denkmalgeschütztes Gebäude verfügen, nur weil es in die Denkmalliste eingetragen ist. Noch sind sie vor einer Unterschutzstellung in letzter Minute geschützt, wenn ihr Gebäude nicht in die Denkmalliste eingetragen ist.
„Gerade langfristig angelegte Bauvorhaben werden dadurch mit erheblicher Unsicherheit belastet“, so Schween weiter. „Wir begrüßen ausdrücklich den offenen und konstruktiven Dialog im Entstehungsprozess des Entwurfs“, lobt Schween, „die Gespräche haben das gegenseitige Verständnis erhöht und viele Regelungen konnten verbessert werden.“ Leider sei aber das wichtigste Anliegen der Wirtschaft, nämlich Rechts- und Planungssicherheit zu schaffen noch nicht erfüllt worden.
„Wir verstehen nicht, warum Schleswig-Holstein nicht dem guten Beispiel anderer Bundesländer folgen will, nämlich Betroffenen auf Antrag zu ermöglichen, eine verbindliche Entscheidung zu erhalten“, so Schween, „ein solcher Mittelweg würde Bürokratiekosten senken, ohne Unternehmen mit Rechtsunsicherheit zu belasten.“