Neumünster (em) Die Digitalisierung der Neumünsteraner Stadtverwaltung nimmt weiter Fahrt auf. Es wurden in den vergangenen Monaten verschiedene Verwaltungsleistungen der Stadt für Bürgerinnen und Bürger als sogenannte Onlinedienste digitalisiert – zum aktuellen Zeitpunkt insgesamt rund 200.
Diese finden Sie auf der Website: www.neumuenster.de/onlinedienste.
Maresa Lund, Digitalisierungsbeauftragte der Stadt, hierzu: „Übergeordnete Ziele bleiben für uns sowohl eine moderne und kundenorientierte Ausrichtung gegenüber Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen als auch die medienbruch- und redundanzfreie Bearbeitung von Verwaltungsleistungen: Anträge sollen verwaltungsintern komplett digital weiterverarbeitet werden können – von der Beantragung in den Onlinediensten über die Bearbeitung in digitalen Fachverfahren bis hin zur E-Akte.“
Beispiele für umgesetzte Onlinedienste
Bürgerinnen und Bürger der Stadt Neumünster haben beispielsweise die Möglichkeit, folgende Anträge digital 24/7 an die Stadt zu schicken:
- Antrag auf Einbürgerung
- Beantragung des Aufenthaltstitels
- Antrag auf Wohngeld
- Antrag auf Personenstandsurkunden, sprich Geburts-, Sterbe-, Ehe- und Lebenspartnerschaftsurkunden
- Antrag für Baumfällgenehmigungen
- Antrag auf Förderung von Integrationsmaßnahmen
- Gewerbean-, Gewerbeum- und Gewerbeabmeldung
- Hundesteueran- und -abmeldung
Einige Vorteile der Onlinedienste gegenüber der klassischen Papieranträge sind unter anderem die technische Überprüfung auf Vollständigkeit der Angaben im Beantragungsprozess sowie die gebündelte, digitale Abgabe von benötigten Dokumenten direkt im Prozess.
Voraussetzung für Nutzerinnen und Nutzer bei einigen Onlinedienste ist eine Anmeldung für die eID in Verbindung mit dem Identitätsnachweis, bspw. Elektronische Wohnsitzanmeldung, Bestellung von Personenstandsurkunden und Hundesteuer. Alle Erklärungen dazu finden Sie ebenfalls auf unserer Website, unter www.neumuenster.de/anleitung-onlinedienste.
Elektronische Wohnsitzanmeldung
Eine große Erleichterung sowohl für Bürgerinnen und Bürger als auch für die Beschäftigten des Neumünsteraner Bürgerbüros stellt die elektronische Wohnsitzanmeldung (eWA) dar. Die eWA ist ein länderübergreifendes Digitalisierungsprojekt der Senatskanzlei Hamburg, das im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) gemeinsam mit dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) nach dem „Einer-für-Alle-Prinzip“ (EfA) umgesetzt wird. Der Online-Dienst ermöglicht die digitale Ummeldung nach einem Umzug und stellt damit eine bequeme Alternative zur Wohnsitzanmeldung vor Ort dar. Das Angebot digitalisiert erstmals den gesamten Ummeldungsprozess Ende-zu-Ende – von der Änderung der Adressdaten im Melderegister bis hin zur Aktualisierung des Personalausweises sowie des Reisepasses.
Michael Chlosta, Leiter des Bürgerbüros: „Insbesondere dann, wenn der Umzug gerade erst stattgefunden hat, gibt es oft noch viel zu erledigen. Bereits die Wahl zu haben, ob ich dies persönlich oder online erledigen kann, hilft enorm, aber wenn ich dies auch noch abends gemütlich auf der Couch erledigen kann, ist dies doch genau das, was ich mir von einer modernen Verwaltung wünsche. Für die Mitarbeiter des Bürgerbüros ist der Vorgang ebenfalls eine Entlastung: Alle Informationen und Dokumente liegen bereits elektronisch vor, eine Nachbearbeitung in Form von Einscannen oder Vervollständigung der Datensätze werden hierbei überflüssig.“
Begleitende Maßnahmen zur Digitalisierung
Begleitend zum laufenden Ausbau der Onlinedienste startete die Verwaltung eine Kampagne, die Bürgerinnen und Bürgern digitale Abläufe aufzeigen soll. Unter dem Slogan „Behördengänge? Erledige ich online!“ wird anhand einer Website (www.neumuenster.de/anleitung-onlinedienste) und mehrerer Videos Schritt für Schritt erklärt, wie man beispielsweise die Onlinefunktion seines Personalausweises aktiviert.
Als Anlaufpunkt für Personen, die sich noch unsicher im digitalen Raum bewegen, hat die Stadt Neumünster sich Ende Juni der Behördennummer 115 angeschlossen. Als Anlaufstelle in Verwaltungsfragen soll die 115 Bürgerinnen und Bürgern effizient unter die Arme greifen. Herangetragene Anliegen werden nach Möglichkeit fallabschließend bearbeitet, sodass sich Personen mit demselben Anliegen kein zweites Mal an eine Behörde wenden müssen. Mit diesem Schritt hat die Stadt Neumünster auch die Erreichbarkeit bei Verwaltungsfragen erweitert: die 115 ist Montag bis Freitag von 08:00 bis 18:00 Uhr erreichbar. Die Telefonzentrale der Stadt Neumünster bleibt weiterhin unter der 942-0 zu den Öffnungszeiten des Bürgerbüros erreichbar.
Interaktiver Mietspiegel
Eine weitere Neuerung ist der digitale Mietspiegelrechner. Mit dessen Hilfe können sich interessierte Bürgerinnen und Bürger einen interaktiven Überblick über die in der Stadt Neumünster ortsüblichen Mieten verschaffen. Über die Eingabe verschiedener Kriterien und einer Adresse kann der Mietspiegelrechner eine Preisspanne der zugehörigen üblichen Kaltmiete berechnen. Zu beachten gilt, dass sich aus dem Ergebnis kein Rechtsanspruch ableiten lässt, unter Umständen die Miethöhe anzupassen.
Der Mietspiegelrechner ist auf der Seite www.neumuenster.de/mietspiegel zu finden. Ebenso erhält man dort weiterführende Informationen zum aktuellen Mietspiegel.