Neumünster. Schleswig-Holsteins Landesregierung will Städten und Gemeinden eine klare und rechtssichere Grundlage geben, um Alkoholverbotszonen in bestimmten öffentlichen Bereichen einzurichten. Das Kabinett hat am 27. Januar einem entsprechenden Gesetzentwurf des Innenministeriums zur Änderung des Landesverwaltungsgesetzes zugestimmt. Neumünsters Stadtverwaltung begrüßt das Vorhaben der Landesregierung und möchte eine Umsetzung prüfen.
Dabei muss aus Sicht der Stadtverwaltung zunächst einmal genau geschaut werden, was im endgültigen Gesetzestext drinsteht und ob in Neumünster die Voraussetzungen bestehen, eine Alkoholverbotszone einzurichten. Ein potenzieller Bereich in Neumünster wäre der Bahnhof beziehungsweise das Bahnhofsumfeld. Das Thema wird die Verwaltung mit den Mitgliedern des Bahnhofsbeirats zu gegebener Zeit erörtern.
Mit dem neuen § 175a des Landesverwaltungsgesetzes sollen Kommunen künftig per Verordnung den Verzehr sowie das Mitführen alkoholischer Getränke zum Zwecke des Verzehrs auf einzelnen öffentlichen Flächen verbieten können. Zu den Voraussetzungen gehören konkrete Anhaltspunkte, dass auf diesen Flächen aufgrund übermäßigen Alkoholkonsums regelmäßig Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten begangen werden.
Die Einrichtung solcher Zonen ist an strenge Vorgaben gebunden: Die Maßnahmen müssen begründet, verhältnismäßig sowie zeitlich befristet sein und regelmäßig überprüft werden. Dies soll sicherstellen, dass Alkoholverbote nur dort eingesetzt werden, wo sie zur Gefahrenabwehr tatsächlich erforderlich sind.
