Neumünster (em) Die Ratsversammlung der Stadt Neumünster hat beschlossen, ab 1. April eine Zweitwohnungssteuer zu erheben. Damit ist Neumünster die letzte kreisfreie Stadt in Schleswig-Holstein, in der die Zweitwohnungssteuer eingeführt wird. Mit der Zweitwohnungssteuer werden die Inhaber von Zweitwohnungen in einem angemessenen Rahmen an der Finanzierung der von der Stadt bereitgestellten Infrastruktur beteiligt.
Die Zweitwohnungssteuer gehört, wie zum Beispiel auch die Hundesteuer, zu den so genannten örtlichen Aufwandsteuern. Aufwandsteuer deshalb, weil ein „besonderer Aufwand“ besteuert wird, also eine Einkommensverwendung für Dinge, die über den allgemeinen Lebensbedarfs hinausgehen so auch der Besitz einer zweiten Wohnung.
Die Vorbereitungen zur Umsetzung der Steuererhebung sind bereits in vollem Gange. Dazu gehört unter anderem die Ermittlung der erforderlichen Daten. Anschließend werden alle in Frage kommenden Personen innerhalb der zweiten Jahreshälfte 2013 angeschrieben. Erst dann ergeht rückwirkend zum 1. April ein entsprechender Steuerbescheid.
Steuerpflichtige Personen können sein:
Personen, die neben dem Hauptwohnsitz in Neumünster über eine weitere Wohnung in Neumünster verfügen
Personen, die ihren Hauptwohnsitz nicht in Neumünster haben und über eine weitere Wohnung in Neumünster verfügen
Personen, die in Neumünster mit Nebenwohnsitz gemeldet sind.
Nähere Informationen sowie den vollständigen Text der Satzung der Stadt Neumünster über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer vom 25. März finden Sie auf der Internetseite der Stadt Neumünster unter www.neumuenster.de und dort unter News Juli.