Neumünster (em) Am Freitag, dem 25. Februar 2022 um 18:30 Uhr hält der Jazz-Club Neumünster e. V. seine Hauptversammlung in den Holstenhallen (Justus-von-Liebig-Str. 2) ab. Alle Mitglieder und Freunde sind dazu herzlich eingeladen. Die Aktivitäten des Vereins im vergangenen Jahr werden noch einmal überdacht, notwendige Absprachen und Beschlüsse werden abgestimmt und im Anschluss lädt der Club alle Anwesenden aus der Hauptversammlung zum Konzert ein.
Zum Konzert können dann aber auch alle anderen musikinteressierten Menschen aus Neumünster und Umgebung kommen. Ab 20:00 Uhr wird die Swinging Feetwarmers Jazzband das Publikum zum Mitswingen bringen. Eintritt 12
Die Swinging Feetwarmers Jazzband ist in Neumünster schon eine feste Größe. Allerdings hat sie sich nach ihren letzten Auftritten in unserer Stadt inzwischen deutlich verändert. Nicht nur, dass sie mit Eckhard Gröhn einen neuen musikalischen Leiter präsentieren, mit Nils Conrad am Schlagzeug einen im In- und Ausland äußert gefragten Schlagzeuger aufweisen kann. Auch die Posaune ist mit Matthias Grabisch neu besetzt, der kann aber auch das Sousafone hervorragend in Szene setzen. Neu ist auch, dass die Swinging Feetwarmers mit einer Frau am Mikrofon neue Akzente setzt. Alexandra Rotmann wird das Publikum mit ihrer Stimme verzaubern. Die Bandmitglieder sind sich einig: Eine gewaltige Stimme mit großer Zukunft!
Diese neue Stimme wird dann sicher auch die weiteren Musiker um den Gründer der Gruppe Gernot Johl an der Klarinette und am Saxofon, Hemmo Fahrenkrog am Banjo und an der Gitarre, Thomas Franke am Piano und Norbert Suhr am Bass zu ganz besonderen Höhenflügen hinreißen.
Aber: Wer diese Gruppe schon erleben durfte, hat immer erlebt, dass die Musiker ihr Publikum mit ihrer Intensität und Spielfreude mitriß. Freuen wir uns endlich wieder auf einen bewegenden Abend mit guter Livemusik.
Karten zu diesem Ereignis gibt es im Vorverkauf bei Trio, Kuhberg 20 oder an der Abendkasse. Die Veranstaltung wird nach den geltenden Hygienebestimmungen durchgeführt. Es gilt die 2G-Regel.