Neumünster (em) Die FDP greift das Thema Straßenbaubeitragssatzung auf und hat dazu einen Dringlichkeitsantrag für die nächste Ratsversammlung am Dienstag, 5. Juli, vorgelegt.

Darin wird die Verwaltung aufgefordert, innerhalb der nächsten drei Monate eine Änderung der Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Neumünster zu erarbeiten, die folgende Gesichtspunkte berücksichtigen soll:

• Das Verfahren ist so zu ändern, dass vor der Beschlussfassung in den Ausschüssen und im Rat die geplante und im Haushalt bereits berücksichtigte Baumaßnahme mit den betroffenen Anliegern abgestimmt wird. Hierbei ist Art und Umfang der Baumaßnahme darzustellen und eine Kostenschätzung vorzulegen. Aus dieser hat klar hervorzugehen, wer an den Kosten in welchem Umfang zu beteiligen ist.

• In die Satzung wird eine weitere Straßenkategorie der „innerörtlichen Verbindungsstraße“ eingefügt, für die die Kostenübernahme durch die Anlieger auf 65 Prozent begrenzt wird.

• Für die Einstufung in die jeweilige Kategorie sind klare überprüfbare Kriterien wie das Verhältnis von Quellverkehr zu Durchgangsverkehr zu benennen, die bei Veränderung der Größen auch zu einer veränderten Einstufung führen. Die Einstufung ist bekannt zu machen und vor der jeweiligen Maßnahme zu überprüfen.

• Alle anliegenden Grundstückseigner sind an den Gesamtkosten zuerst prozentual zur Schlüsselung der Flächenanteile und anschließend mit dem Prozentsatz der Beteiligung zu belasten, so dass die niedrigen Abgabensätze von zum Beispiel Grünland nicht zulasten der anderen Anlieger umgelegt werden. Für die Beschlussfassung im zuständigen Ausschuss ist eine Zusammenstellung der Bedenken der Anlieger zu erstellen.

• Nachweisbar nicht getroffene Instandhaltungsmaßnahmen wie das Verschließen von Rissen im Belag innerhalb der vorangegangenen 10 Jahre führen zu einer Senkung der Beteiligung der Anlieger an den Kosten. Die Beteiligung anderer Nutzer der Gemarkung Straße wie Wasserwirtschaft, Wärmeleitung, Kabelführungen oder öffentlicher Nahverkehr sind nach einem transparenten Schlüssel zu beteiligen. Die Abrechnung der Baumaßnahme hat spätestens drei Monate nach Eingang der letzten Rechnung erfolgen. Das Zahlungsziel ist auf 3 Monate zu erhöhen.

„Es liegt im Interesse aller Beteiligten, insbesondere auch der Anlieger, klare und nachvollziehbare Regeln zu haben, die nicht bei jeder neuen Baumaßnahme wieder in Zweifel gezogen und von der dann Ausnahmen und Sonderregelungen beschlossen werden“, so FDP-Fraktionschef Reinhard Ruge.