Neumünster (em) Der Jugendschutz der Stadt Neumünster führte jetzt gemeinsam mit Präventionsbeamten des 2. Polizeireviers eine offene Jugendschutzkontrolle in 14 verschiedenen Geschäften mit Alkoholverkauf durch. „Ich kann den Geschäftsleuten ein großes Lob aussprechen. Sie schulen ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hinsichtlich des Jugendschutzes gut“, lautete das zufriedenstellende Fazit des Kinder- und Jugendschutzbeauftragten der Stadt Neumünster Toni Sürken.
In den Geschäften wurden keine Jugendlichen unter 18 Jahren angetroffen, die alkoholische Getränke kaufen wollten. In Fällen, in denen die Volljährigkeit der Käufer nicht zweifelsfrei anzunehmen war, ließen sich die Kassiererinnen die Personalausweise vorlegen.
In allen Geschäften wurden sowohl die Kassiererinnen als auch die Geschäftsführung angesprochen und auf die Durchführung der Kontrolle als auch die Regelungen in § 9 Jugendschutzgesetz hingewiesen. Die Tatsache, dass keine Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz festgestellt wurden, führt der Jugendschutz darauf zurück, dass die Geschäftsleute ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gut schulen. Die gute Präventionsarbeit der Stadt Neumünster und die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Geschäftsleuten in den vergangenen Jahren trägt Früchte. So konnte die Sensibilität für die Gefahren eines missbräuchlichen Alkoholkonsums gesteigert werden.
Kinder- und Jugendschutz und Polizei bitten ferner Eltern, ihre Kinder über die Risiken eines missbräuchlichen Alkoholkonsums aufzuklären. Tipps und Hilfe findet man beim Kinder- und Jugendschutz der Stadt unter der Rufnummer 26 79 214.