Neumünster (lm/ab) Beratung und Pflege vor Ort! Neben den Leistungen der häuslichen Pflege beraten die Mitarbeiter der Caritas-Pflegestation ihre Kunden auch zu allen Neuheiten beispielsweise in der Pflegeversicherung oder den Pflegegesetzen.

„Mit Inkrafttreten des ersten Pflegestärkungsgesetzes am 1. Januar gibt es eine Reihe an Neuregelungen im Bereich Gesundheit und Pflege“, informiert Maren Behrendt, Leiterin der Caritas-Pflegestation in Neumünster. „Die Leistungsbeträge für Pflegegeld, Pflegesachleistungen für häusliche Pflege und andere Leistungen des ambulanten und teilstationären Bereiches sowie Leistungen für vollstationäre Pflege steigen pauschal um 4 Prozent. Beträge für im Jahr 2012 eingeführte Leistungen steigen allerdings nur um 2,67 Prozentpunkte. Außerdem sollen die Leistungen der Kurzzeit- und Verhinderungspflege besser ausgebaut und miteinander kombiniert werden können.

Besonders freut uns, dass Demenzkranke, die nicht in den Pflegestufe 1 bis 3 eingestuft sind, Zugang zu allen ambulanten Leistungen der Pflegeversicherung erhalten. Gerne beantworten wir Ihre Fragen zu den neuen Pflegestärkungsgesetzten und zu allen Themen rund um die häusliche Pflege,“ verspricht Maren Behrendt abschließend.