Neumünster (em) Am 18. Juni, gegen 13.15 Uhr, schlug eine männliche Person mit einem Stein die Scheibe eines parkenden Pkw in Neumünster in der Kieler Straße Höhe Nr. 43 ein. Aus dem Pkw stahl der Mann einen Schulranzen und flüchtete danach Richtung Gasstraße. Ein Zeuge hatte dies beobachtet und konnte den eingesetzten Funkstreifenbesatzungen der Polizei Neumünster eine gute Beschreibung geben, so dass Beamte des 2. Polizeireviers Neumünster kurz darauf in der Mittelstraße einen 20 Jährigen vorläufig festnehmen konnten, auf den die Beschreibung passte.
Er wurde der Kriminalpolizei Neumünster berstellt, die die weitere Bearbeitung übernahm. Zuvor hatten die Beamten bei dem jungen Mann schon Cannabis gefunden und sichergestellt. Die Kriminalpolizei übernahm die weiteren Ermittlungen. Bei dem Festgenommenen handelte es sich um einen Neumünsteraner, der der Kriminalpolizei bereits seit einem Jahr wegen der Begehung von Einbrüchen und anderen Eigentumsdelikten sowie Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz bekannt ist. Allerdings reichte dies nicht für die Beantragung eines Haftbefehls aus, so dass er nach den polizeilichen Maßnahmen wieder auf freien Fuß gesetzt wurde.
Am frühen Morgen des 19. Juni, gegen 3 Uhr wurde dann ein Einbruch in die Kindertagestätte in der Straße Am Alten Kirchhof, in Neumünster gemeldet. Die eingesetzten Beamten beider Polizeireviere stellten hier ein aufgehebeltes Fenster fest. Im Gebäude waren ebenfalls Türen aufgebrochen und die Räumlichkeiten wurden offensichtlich durchsucht. Bei der Nahbereichsfahndung, wurde der 20-jährige erneut angetroffen und die Gesamtzusammenhänge erhärteten den Tatverdacht gegen ihn hinsichtlich des Einbruchs. So wurde er erneut der Kriminalpolizei Neumünster überstellt. Umgehend wurde am Vormittag des 19. Juni Kontakt zur Staatsanwaltschaft Kiel aufgenommen und diese beantragte einen Untersuchungshaftbefehl gegen den jungen Mann. Er wurde beim Amtsgericht Neumünster vorgeführt und der Richter ordnete Untersuchungshaft an, so dass der 20 Jährige direkt in die Jugendanstalt Schleswig überstellt werden konnte.
Originaltext: Polizeidirektion Neumünster