Die Kommunalaufsicht des Innenministeriums des Landes Schleswig-Holstein hat den Haushalt der Stadt Neumünster für die Jahre 2023 und 2024 mit der Auflage genehmigt, dass die geplanten Investitionsauszahlungen einen Betrag von 60 Millionen Euro nicht überschreiten.

„Von diesem genehmigungsfähigen Investitionsvolumen sind wir bei der Haushaltsplanung 2023/2024 ausgegangen“, erklärt Stadtkämmerer Michael Knapp.

Insbesondere aufgrund der Aufstellung von zwei Nachtragshaushalten und sich auch dadurch ergebender Bauverzögerungen ist es 2022 allerdings nicht gelungen, die geplanten Investitionsprojekte im angestrebten Umfang umzusetzen. Durch die erforderliche Übertragung der dafür notwendigen Haushaltsmittel in das Folgejahr folgt nun, dass die geplante Investitionssumme im Jahr 2023 auf rund 67 Millionen Euro steigen würde.

Das Innenministerium weist in seinem Genehmigungserlass darauf hin, dass die Stadt Neumünster mit Investitionsausgaben von rund 31 Millionen Euro in 2022 erneut die Mindestumsetzungsquote von 60 % verfehlt. Die Genehmigung ist demnach nachvollziehbar an die Auflage gebunden, das im Haushalt vorgesehene Investitionsvolumen von 60 Millionen Euro nicht zu übersteigen.

„Wir werden jetzt gemeinsam mit der Politik einen 1. Nachtragshaushalt erarbeiten, der in der Ratsversammlung am 4. April 2023 beraten werden kann. Aufgrund des absehbaren Jahresüberschusses von rund 40 Millionen Euro im Jahr 2022 kann zudem die geplante Kreditaufnahme deutlich reduziert werden, was wir ebenfalls in diesem Nachtrag berücksichtigen werden. Nach Beschlussfassung kann auf der Basis des vorliegenden Genehmigungserlasses durch Einhaltung der erteilten Auflage verzögerungsfrei mit der Umsetzung neuer Investitionsmaßnahmen begonnen werden“, fügt der Erste Stadtrat Michael Knapp abschließend hinzu.