Neumünster (em) Ob lang gehegter Wunsch oder Alternative zu einer abhängigen Beschäftigung die Gründung eines eigenen Unternehmens aus der Arbeitslosigkeit heraus kann von der Agentur für Arbeit unterstützt werden.
„Unsere Erfahrung zeigt, mit der richtigen Geschäftsidee lässt sich eine solide selbständige Existenz aufbauen. Mit dem Gründungszuschuss können wir die erste Phase des neuen Unternehmertums auch finanziell unterstützen.“ Darauf weist Carsten Ludwig, Leiter der Agentur für Arbeit Neumünster, hin und betont: „Auch wenn die rechtlichen Rahmenbedingungen in den letzten Jahren immer wieder verändert wurden, ist dies weiterhin attraktiv.“
Die Förderung einer Existenzgründung können Personen beantragen, die sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbständig machen möchten. Sie müssen am Tage der Gründung noch über einen Anspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen verfügen. Ansprechpartner ist hier zunächst der Arbeitsvermittler. Der Kontakt zu ihm muss immer vor der Unternehmensgründung erfolgen. Er prüft zunächst, ob nicht doch eine Vermittlung in Arbeit möglich ist. Stehen keine adäquaten Arbeitsstellen zur Verfügung, sind folgende Schritte notwendig: Der Gründungswillige präsentiert seine Geschäftsidee und macht plausibel, dass er die für seine angestrebte selbständige Tätigkeit notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt. Durch eine so genannte fachkundige Stelle das können Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern oder berufsständische Kammern sein weist er nach, dass seine Geschäftsidee tragfähig ist, also ein existenzsicherndes Einkommen zu erwarten ist.
„Kaum jemand schafft es aus dem Stand heraus, von seiner neuen selbständigen Tätigkeit leben zu können. Hier setzt der Gründungszuschuss an. Er sichert in den ersten sechs Monaten der Selbständigkeit den Lebensunterhalt“, erläutert Ludwig und weist darauf hin: „Eine gute Idee sollte nicht an der Unsicherheit der ersten Monate scheitern. Wer diese Zeit intensiv nutzt, hat gute Chancen, sich ein solides berufliches Fundament zu schaffen.“
In den ersten sechs Monaten wird der Gründungszuschuss in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes gewährt. Zusätzlich werden 300 Euro monatlich für die soziale Absicherung (bspw. Krankenversicherung) gezahlt. Dieser zusätzliche Betrag wird auch für weitere neun Monate gewährt. Unter www.arbeitsagentur.de > Bürgerinnen & Bürger > Finanzielle Hilfen > Existenzgründung gibt es weiterführende Informationen.