Boostedt (mr/) Das Verbrechen hatte sich Ende März in einem Boosteder Flüchtlingsheim ereignet. Jama B. (22) hatte einen vierjährigen Jungen aus dem Irak dazu aufgefordert, mit ihm in eine Toilettenkabine zu gehen. In der abgeschlossenen Kabine steckte er dann seinen Penis in den Mund des jungen Kindes und ejakulierte danach auerßerhalb.
Nachdem Jama B. von dem Vater des jungen Kindes am Ende des Aktes erwischt wurde, alarmierte dieser sofort den Sicherheitsdienst und die Polizei, woraufhin der Afghane festgenommen wurde. So auch ein zweiter Mann, Sohrab S. (29), der während der Tat aufgepasst haben soll. Innerhalb der Prozessphase behauptete Jama B., dass er ein berühmter afghanischer Sänger sei und daher zu einer solchen Tat überhaupt nicht fähig sei. Zudem erklärt er, dass er vor der Tat Alkohol getrunken habe, sich aber unter Kontrolle gehabt habe. Vor dem Gericht zeigte er dennoch keine Reue.
Das Urteil, dass vom Landgericht Kiel am Donnerstag ausgesprochen wurde, lautete: Zwei Jahre und vier Monate Haft wegen schwerem sexuellen Missbrauch für Jama B., sein vermeintlicher Helfer Sohrab S. wurde auf Grund von mangelnden Beweisen freigesprochen. Es stellen sich bei diesem Urteil jedoch Fragen, wieso wird es nicht als Vergewaltigung sondern, „nur“ als schwerer sexueller Missbrauch geahndet? Und wieso fällt die Strafe nicht größer aus?
Oberstaatsanwalt Axel Bieler erklärt warum es keine Vergewaltigung war: „Eine Vergewaltigung wird nur bestraft, wenn sie mit Gewalt oder der Drohung von Gewalt durchgesetzt wurde. Davon gehen wir in diesem Fall nicht aus. Bei Kindern reicht es oft nur aus, wenn man ihnen die bloße Anweisung wie Nimm ihn in den Mund gibt. Deswegen wurde der Haupttäter auch nur wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes angeklagt. Für den Strafrahmen spielt das aber keine Rolle: Wie bei einer Vergewaltigung beträgt die Mindeststrafe zwei Jahre, die Höchststrafe 15 Jahre Haft.“
Karin Witt, Sprecherin des Landgerichts Kiel berichtet warum es eine Strafmilderung gab: „Das Gericht hat keine strafschärfenden Gründe, wie zum Beispiel Vorstrafen, beim Angeklagten festgestellt. Strafmildernd hat sich die Alkoholisierung und die hohe Haftempfindlichkeit des Täters ausgewirkt: Er ist jung, kann kein Deutsch und wurde in der Untersuchungshaft bereits angegriffen. Das Opfer hat die Tat gut weggesteckt, es sind keine schweren Folgen zu erwarten.“
Ob Jama B. jetzt des Landes verwiesen wird ist noch unklar, aber glücklicherweise geht es dem kleinen Jungen heute wieder besser, er ist aber noch in therapeutischer Behandlung. Die gesamte Familie ist froh jetzt in einer eigenen Wohnung zu wohnen und aus dem Heim raus zu sein.
Bürgerinformation
Kinderschänder von Boostedt: Nur 2 Jahre und 4 Monate Haft
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