Neumünster (lm/lr) Was tun, wenn der Partner, die Eltern oder das Kind pflegebedürftig werden? Wenn Hilfsmittel wie ein spezielles Pflegebett, Badewannenlifter oder Toilettenstuhl und zusätzlich vielleicht sogar Umbaumaßnahmen von Nöten sind, um den Angehörigen zu Hause zu versorgen und zu betreuen? Wer soll das zahlen und wie groß ist überhaupt der Hilfebedarf?

Der ASB Pflegedienst steht Betroffenen dafür mit einer ausführlichen Beratung zur Seite. „Die Pflegekassen bezahlen bis zu einer bestimmten Summe, nach vorheriger Beantragung der Kostenübernahme, technische Pflegehilfsmittel und beteiligen sich an den Kosten für notwendige Umbaumaßnahmen des Wohnumfelds. Auch die Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung werden entsprechend der jeweiligen Pflegestufe finanziert. Durch das Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG) gibt es seit 2013 die Pflegestufe 0 bei Demenz, mit Pflegegeld und zusätzlicher Betreuungsleistung. Gerne beraten wir Sie hinsichtlich des Betreuungsaufwandes, des Pflegebedarfs sowie der Kostenübernahme und unterstützen Sie bei der Antragsstellung und der Kommunikation mit der Pflegekasse“, so das Team des ASB Pflegedienstes.

Foto: Die Mitarbeiter des ASB Pflegedienstes beraten Betroffene rund um das Thema Pflegekassen.