Neumünster (lm/lmp) Derzeit sind mehr als 2,5 Millionen Menschen pflegebedürftig. Die dadurch entsehenden Kosten wie zum Beispiel ein Rollator, der Ambulante Pflegedienst oder der Heimaufenthalt müssen bezahlt werden. Hier kommen die Pflegekassen zum Tragen.
Durch Geld- oder Sachleistungen werden die Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung finanziert. Darüber hinaus bezahlt die Pflegeversicherung technische Hilfsmittel und beiteiligt sich an den Kosten für Umbaumaßnahmen des Wohnumfelds, die für eine häusliche Pflege erforderlich sein können. Zu beachten ist jedoch, dass die Pflegeversicherung keine Vollversicherung ist. Sie soll nur eventuelle Risiken für Betroffene abfedern. Je nach Pflegestufe zahlt die Pflegekasse ein entsprechendes Pflegegeld. Durch das 2012 vom Bundestag beschlossene Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG) werden zahlreiche pflegende Angehörige entlastet.
Zusätzliche Leistungen der Pflegekasse
Demenzkranke erhalten zum Beispiel mehr Pflegegeld, auch die Sachleistungen wurden angehoben erstmals auch in der Pflegestufe 0. Fallen betreuende Angehörige wegen Krankheit oder Urlaub aus, übernimmt die Pflegekasse die Kosten für eine Ersatzpflegekraft. Wenn Angehörige mehr als 14 Stunden in der Woche pflegen, sind sie automatisch renten- und unfallversichert. Seit 2013 werden auch selbst organisierte, ambulant betreute Wohngruppen bei der altersgerechten oder barrierefreien Umgestaltung der Räumlichkeiten gefördert. Hier ist, bei höherem Organisationsaufwand, ein finanzieller Zuschlag pro Monat und Bewohner möglich. Im Falle einer erforderlichen Tagesoder Nachtpflege in einer teilstationären Einrichtung in Kombination mit häuslicher Betreuung oder, wenn auch dies nicht mehr ausreichend ist, einer vollstationäre Pflege, zahlen auch hier die Pflegekassen einen, der Pflegestufe entsprechenden Aufwand. Nur die Unterkunft und Verpflegung muss der Betroffene in der stationären Einrichtung selbst zahlen.
Kompetente Beratung
Kranken- und Pflegekassen haben spezielle Ansprechpartner für Beratungsgespäche. Aber auch Ambulante Pflegedienste und vollstationäre Einrichtungen bieten bei Bedarf eine qualifizierte Beratung zu diesem Thema.
Foto: Erleichterung bei Senioren und Angehörigen Unterstützung
der Pflegekassen.