Neumünster (em) Seit dem 1. Januar können Arbeitgeber Arbeitsbescheinigungen, Nebeneinkommensbescheinigungen und die neu eingeführten Arbeitsbescheinigungen für Zwecke des über- und zwischenstaatlichen Rechts elektronisch an die Agentur für Arbeit übermitteln. Das neue Verfahren heißt BEA (Bescheinigungen elektronisch annehmen) und erleichtert ihnen den Meldeweg.

Die elektronischen Bescheinigungen können über den bestehenden Meldeweg des SV-Meldeverfahrens (§ 23c Viertes Buch Sozialgesetzbuch SGB IV) oder mit der Eingabehilfe des SV-Net an die Agentur für Arbeit gemeldet werden. Lesegeräte und Signaturkarten sind für das Meldeverfahren nicht erforderlich. Das neue Verfahren spart Verwaltungsaufwand, Portokosten und Papier und entlastet so Arbeitgeber, Arbeitnehmer und die Agentur für Arbeit. Die direkte elektronische Übermittlung der Angaben erfolgt schneller als auf dem Postweg. Rückfragen werden dadurch vermieden. Bei den Arbeitsbescheinigungen und Nebeneinkommensbescheinigungen wird unverzüglich automatisch ein Ausdruck an den Arbeitnehmer übersandt, damit dieser Kenntnis von dem Inhalt der Bescheinigung erhält und bei Bedarf Korrekturen bewirken kann. Selbstverständlich besteht weiterhin die Wahl, ob die Bescheinigung elektronisch übermittelt oder wie gewohnt in Papierform erstellt wird. Für Fragen wurde eine kostenfreie Service-Rufnummer zum eService BEA eingerichtet: 0800 4 5555 27 (Montag bis Freitag von 08:00 bis 18:00 Uhr)