Neumünster (em) „Wir müssen in der Coronavirus-Pandemie weiter vorsichtig sein! Die Stadt Neumünster steht bei den dramatisch steigenden Infektionszahlen aktuell noch vergleichsweise gut da, doch dies droht womöglich zu kippen. Daher werden wir als Stadt jetzt handeln und die Einhaltung der Regeln noch schärfer kontrollieren“, kündigt Oberbürgermeister Tobias Bergmann an.
In Innenräumen gilt gemäß Landesverordnung die 3 G-Regel. Für die Kontrolle ihrer Gäste sind die Betreiber selbst zuständig. Der Kommunale Ordnungsdienst der Stadt Neumünster wird die Einhaltung der Regeln jetzt noch intensiver als bislang kontrollieren.
In Restaurants und Gaststätten gilt die 3 G-Regel, so dass nur geimpfte, genesene oder getestete Gäste bewirtet werden dürfen. Die Gastronomen müssen bei der Überprüfung nicht nur den Nachweis über Impfung, Genesung oder Test in Augenschein nehmen, sondern sich auch einen Lichtbildausweis zeigen lassen sofern die Person nicht persönlich bekannt ist. Den Betreibern von Restaurants und Gaststätten droht ein Bußgeld von 1000 bis 3000 Euro vor, wenn die Einhaltung von 3 G nicht überprüft wird. In Diskotheken reicht das Strafmaß von 2.000 bis 4.000 Euro.
Für die Gäste drohen auch Bußgelder: Wer nicht geimpft, getestet oder genesen ist, darf keine Leistungen wie zum Beispiel Bewirtung oder Angebote in Fitness-Studios entgegennehmen. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld von 150 Euro geahndet werden.
Erleichterungen gibt es hingegen hinsichtlich der Kontaktdaten, die nicht mehr erhoben werden müssen.
„Wir haben uns zur Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie Regeln gegeben. Diese Regeln müssen auch eingehalten werden. Dies werden wir verschärft kontrollieren“, so Oberbürgermeister Tobias Bergmann abschließend.
Stadt Neumünster
OB Bergmann: „Stadt verschärft Corona Kontrollen“

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