Neumünster. Durch das Förderprojekt „Sicher von und nach Wittorf radeln“ entsteht ein Teil der im Masterplan Mobilität erarbeiteten Radroute 1. Mit dieser Fahrradroute wird eine sichere Radverkehrsverbindung zwischen der Innenstadt und dem Stadtteil Wittorf entwickelt. Die Wiesenstraße bildet dabei den Streckenabschnitt, der die Anbindung des Industriegebiets Süd an die Radroute sicherstellt. Nach der Fertigstellung der Gesamtmaßnahme können Berufstätige zukünftig sicher und mit Schwung in das Industriegebiet radeln.
Ab jetzt ist die Wiesenstraße eine Fahrradstraße mit freigegebenem Kfz-Verkehr. Das bedeutet, es darf auch weiterhin mit dem Kfz durch die Wiesenstraße gefahren werden. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Fahrradstraßen ist 30 Km/h und gilt auch in der Wiesenstraße. Fahrradfahrende müssen nicht hintereinanderfahren, sondern dürfen nebeneinander fahren. Ein generelles Überholverbot von Fahrradfahrenden gibt es nicht, jedoch dürfen bei einem Überholvorgang weder die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten noch der allgemein gültige Mindestabstand beim Überholen von 1,50 Meter unterschritten werden.
Mit der baulichen Änderung der Gehwegführung ändert sich in der Wiesenstraße die Vorfahrtsregel an den Knotenpunkten Iltisweg, Lerchenweg und Biberweg. Fahrzeuge, die über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Wiesenstraße einfahren, müssen immer warten und sowohl dem fließenden Verkehr als auch Fußgängerinnen und Fußgängern Vorfahrt bzw. Vorrang einräumen.