Neumünster (em) Am Morgen des 20. Mai, gegen 5.34 Uhr, mussten Beamte des Polizeiautobahnreviers Neumünster kurz vor Dienstschluss noch einmal ausrücken.
Eine Verkehrsteilnehmerin hatte einen Pkw auf der A7, Richtung Hamburg fahrend, gemeldet, der in Schlangenlinien fuhr und dann kurz vor der Anschlussstelle Neumünster Nord auf dem Standstreifen anhielt und stehen blieb. Die Beamten trafen den Pkw dort stehend an. Der Motor lief noch und der Fahrer schlief schon. Nach dem die Beamten in geweckt hatte stellte sich heraus, dass der 33-jährige polnischer Staatsangehörige unter Alkoholeinfluss stand. Ein Atemalkoholstest ergab einen Wert von 1,22 Promille.
Fahrzeug und Fahrer wurden zum Autoahnrevier gebracht. Hier sollte dem Fahrer eine Blutprobe entnommen werden. Dagegen leistete er Widerstand. Sein Führerschein wurde beschlagnahmt und es wurde eine Sicherheitsleistung in Höhe von 1.600 Euro einbehalten. Nach den polizeilichen Maßnahmen musste er im Polizeigewahrsam ausnüchtern. Ihn erwartet nun ein Strafverfahren wegen Fahren unter Alkoholeinfluss sowie Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.
Originaltext: Polizeidirektion Neumünster
