Neumünster (em) - Gestern kam es in Neumünster im Ortsteil Tungendorf zu einem sogenannten Schockanruf. Noch vor der geplanten Geldübergabe informierte ein Bankangestellter die Polizei. Die intensiven Ermittlungen führten bislang nicht zur Ermittlung oder Festnahme des Täters.

Gegen 15:15 Uhr erhielten Einsatzkräfte von der Leistelle den Auftrag zu einer Bankfiliale am Bahnhof zu fahren, dort wolle eine ältere Dame einen größeren Bargeldbetrag abheben. Ermittlungen vor Ort ergaben, dass die 98-Jährige zuvor von einem vermeintlichen Polizeibeamten angerufen worden sei, der mitgeteilt habe, dass ihr Sohn einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht habe. Eine Haftstrafe könne umgangen werden, wenn sie die Zahlung von 20.000EUR leiste. Die sichtlich geschockte Frau habe sich dann auf den Weg zu ihrer Bank gemacht, um den Geldbetrag abzuheben, um diesen später an den Anrufer zu übergeben. Ein Bankmitarbeiter handelte richtig und rief die Polizei.

Die Kriminalpolizei Neumünster hat die Ermittlungen aufgenommen.

Aus gegebenen Anlass gibt die Polizei erneut Hinweise:

   - Die Polizei nimmt kein Bargeld oder Wertgegenstände zur

     Sicherung oder Überprüfung entgegen. Wir nehmen auch kein

     Bargeld an, damit ein Angehöriger einer Haftstrafe entgeht.

   - Die Täter, die sich als Polizeibeamte am Telefon oder vor ihrer

     Haustür mit einem solchen Anliegen an sie wenden, gehen in der

     Regel hochprofessionell vor und verwickeln Sie in lange

     Gespräche, zum Teil mit unterschiedlichen Gesprächspartnern.

   - In einigen Fällen wurden die Angerufenen schon zur

    Verschwiegenheit verpflichtet und der Anrufer drohte mit

    strafprozessualen Maßnahmen, falls der Angerufene mit Dritten

     über den Vorfall sprechen würde.

   - Lassen Sie sich von diesen Personen nicht unter Druck setzen

     oder einschüchtern und nehmen Sie umgehend Kontakt zu Ihrer

     Polizei auf. Beenden Sie dazu eigenhändig das Gespräch und

     wählen selbst die 110.

   - Seien Sie misstrauisch, wenn vermeintliche Angehörige

     kurzfristig Geld für den Kauf eines Autos, eines Hauses oder

     Ähnlichem von ihnen benötigen und das Geld womöglich an

     vermeintliche Freunde ausgehändigt werden soll. Beenden Sie auch

     hier das Gespräch eigenhändig und rufen Ihre Angehörigen unter

     der Ihnen bekannten Rufnummer zurück.

   - Fragen Sie sich bei Gewinnversprechen, ob Sie tatsächlich an

     einem Preisausschreiben teilgenommen haben. Gehen Sie nicht in

     Vorleistung, um Gewinne zu erhalten.

   - Prüfen Sie, ob ein Eintrag in Telefonbüchern oder

    Online-Telefondatenbanken wirklich nötig ist. Kürzen Sie Ihre

     Vornamen mit dem Anfangsbuchstaben ab.

   - Weitere Präventionshinweise zu diesem und weiteren Themen finden

     sich auf der Internetpräsenz der Landespolizei

    Schleswig-Holstein: https://t1p.de/pbef