Neumünster / Berlin (em) „Im gestrigen Berichterstattergespräch (Dienstag, 22. November) hat das Verkehrsministerium (BMVI) den überarbeiten Entwurf zur Neufassung einer Sicherheitsverordnung für Traditionsschiffe vorlegt.
Bereits im Oktober habe ich gemeinsam mit Vertretern des Dachverbandes GSHW sowie Vertretern von betroffenen Traditionsschiffen über den Entwurf und deren Auswirkungen diskutiert. Ich habe mich dafür eingesetzt, dass die Forderungen beim Ministerium gehört werden und habe bei beiden Berichtererstattergesprächen gezielt kritische Aspekteherausgestellt, die nun mit eingearbeitet wurden.
Ebenso ist es erfreulich, dass das Ministerium im Änderungsentwurf die Stellungnahme der Länder berücksichtigt hat. In der Stellungnahmevon Schleswig-Holstein federführend für die norddeutschen Bundesländer werdenin der Sicherheitsverordnung zum Teil echte Verbesserungen, aber auch Verschärfungengesehen.
Der Einsatz hat sich gelohnt. Wir befinden uns auf einem guten Weg. Nun gilt es die Antwort des BMVI an die Bundesländer abzuwarten und sorgsam zu prüfen. Nach der Ressortabstimmung der Ministerien steht die EU-Notifizierung an, bevor die Verordnung frühestens im Frühjahr 2017 in Kraft treten kann.
Die Sicherheit der Traditionsschiffe hat oberste Priorität. Die Verordnung gewährt das notwendige Mindestmaß an Sicherheitsvorschriften und unterstützt Schiffsbetreiber, die ohnehin schon viel für die Sicherheit ihrer Passagiere getan haben. Die Traditionsschifffahrt lebt vom Ehrenamt.Der Respekt vor dem ehrenamtlichen Engagement der Traditionssegler gebietet es, auch in Zukunft das maritim-kulturelle Erbe und das touristische Interesse an der Traditionsschifffahrt in Deutschland zu erhalten.“