In den vergangenen Wochen konnte vermehrt festgestellt werden, dass die Vorschriften zur Abfallentsorgung nicht eingehalten werden. Es wurden Abfälle außerhalb der Abfallbehälter abgelegt, Abfall im öffentlichen Raum entsorgt und auch Sperrmüll viel zu früh auf öffentlichen Wegen abgestellt. Dieses Fehlverhalten schadet dem Erscheinungsbild der Stadt Neumünster und verursacht unnötige Kosten. Aus diesem Grund möchte die Stadt Neumünster alle Bürgerinnen und Bürger auf die Einhaltung der Abfallentsorgungssatzung der Stadt Neumünster (Abfallwirtschaftssatzung) hinweisen. Verstöße werden konsequent verfolgt und geahndet.
Was gehört zum Sperrmüll?
Zum Sperrmüll im Sinne dieser Satzung zählen unter anderem:
Hausratsgegenstände, Möbel und Einrichtungsgegenstände wie z. B. Schränke, Stühle, Matratzen, Kinderwagen, Teppichböden. Im Rahmen der Sperrmüllentsorgung werden getrennt auch Metallschrott sowie Elektro- und Elektronikgroßgeräte, z. B. Wasch- und Spülmaschinen, Herde und Trockner, Fernseher, Monitore sowie Haushaltskühl- und Gefriergeräte eingesammelt.
Nicht zum Sperrmüll gehören u. a. Bauschutt, ausgebaute Fenster und Türen, Balken, Heizkörper, Sanitärgegenstände und andere Bauabfälle, Zäune aller Art, Gartenabfälle, Geräte und Gegenstände des Gartenbereichs (ausgenommen Gartenmöbel) sowie Gartenspielgeräte, Autoteile (auch Reifen), schadstoffhaltige Abfälle, Textilien sowie mit Hausmüll und Hausrat befüllte Säcke und Kartons.
Wie funktioniert die Abholung?
Jeder Haushalt kann zweimal pro Jahr Sperrmüll (§ 3 Abs. 7 Abfallwirtschaftssatzung) im Umfang von bis zu 30 Gegenständen gesondert abfahren zu lassen. Zusätzliche Termine sind gegen eine in der Abfallgebührensatzung festgelegten Gebühr möglich. Die Termine werden über das Technische Betriebszentrum der Stadt Neumünster vergeben.
Die Bereitstellung des Sperrmülls darf frühestens einen Tag vor dem Abholtermin erfolgen. Das frühere Bereitstellen ist ordnungswidrig.
Abfälle, die einfach an Straßen, auf Gehwegen oder an Grünflächen abgestellt werden, beschädigen nicht nur das Stadtbild, sondern verursachen teils hohe Zusatzkosten. Die Stadt Neumünster wird solche Fälle künftig stärker verfolgen und Verstöße mit Bußgeldern ahnden.
Mülltrennung & illegale Abfallentsorgung:
Verstöße gegen die Vorschriften zur Mülltrennung und illegale Abfallentsorgung sowohl auf öffentlichem Grund als auch auf Privatgrundstücken werden ebenfalls stärker verfolgt und bei Verstößen geahndet. Kann kein Verursacher ermittelt werden, werden nach geltender Rechtsprechung die entsprechenden Grundstückseigentümer/innen zur Verantwortung gezogen.
Hinweise zu Sammelplätzen und Hinweise zur richtigen Mülltrennung:
Öffnungszeiten: Sonnabend, 8:00 – 12:00 Uhr
Hansaring (an der KSV-Halle), Oberjörn (Am Sportplatz), Carlstraße (gegenüber Osterhofpark), Krogredder, Kreuzkamp, Mühlenstraße, Waldwiesenweg
TBZ, Niebüller Str. 90 | (Mo.-Do.: 7:00 – 15:00 Uhr, Fr.: 7:00 – 13:00 Uhr und Sa.: 8:00 – 12:00 Uhr) | Anlieferung nur in haushaltsüblichen Mengen (max. 300 l).
Unter dem Link https://www.neumuenster.de/abfallinfos finden Sie Hinweise zur richtigen Mülltrennung in mehreren Sprachen.
Die Stadt Neumünster bittet alle Bürgerinnen und Bürger um Unterstützung: Helfen Sie mit, unsere Stadt sauber zu halten.