Neumünster (em) Um die Unterstützung und das Entgegenkommen der Einzelhandelsunternehmen in Neumünster bittet die Stadtverwaltung in den kommenden Wochen. Aufgrund von veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen zur Steuerung von Einzelhandelsentwicklungen ist eine Fortschreibung des derzeitig gültigen Einzelhandels- und Zentrenkonzepts am 19. März 2013 von der Ratsversammlung beschlossen worden.

Im Rahmen der Fortschreibung werden Daten zu geführten Sortimenten und zur Verkaufsflächengröße im gesamten Stadtgebiet erhoben. Die Untersuchung wird im Auftrag der Stadt Neumünster, mit Unterstützung des Einzelhandelsverbandes, der Industrie- und Handelskammer sowie des Verbandes der Mittel- und Großbetriebe des Einzelhandels Nord e.V. (VMG), vom Planungsbüro Junker und Kruse, Stadtforschung und Planung aus Dortmund vorgenommen. Durch die Einzelhandelserhebung können wichtige Rückschlüsse auf die Angebotssituation und zukünftige Entwicklungsmöglichkeiten des Neumünsteraner Einzelhandels gezogen werden.

Das Planungsbüro, die Stadt Neumünster und die Verbände bitten alle Einzelhändler darum, den Mitarbeitern des Planungsbüros diese kurze Erhebung in den Geschäften zu ermöglichen, um ein repräsentatives Bild der Angebotssituation zu gewährleisten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können sich in den Einzelhandelsbetrieben durch ein Schreiben der Stadt Neumünster ausweisen.