Neumünster (em) Melanie Bernstein Bundestagsabgeordnete der CDU berichtet über das Fachgespräch im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zum Thema „Sternenkinder“ : „Die im Mutterschutz bestehenden Schutzfristen und die Abgrenzung von Tot- und Fehlgeburten ist wissenschaftlich überholt und menschlich ein Drama!

Im Rahmen der 38. Sitzung veranstaltete der Ausschuss für Familie, Frauen, Senioren und Jugend am 10. Mai ein Fachgespräch zum Thema „Sternenkinder“ unter Beteiligung von Sachverständigen aus Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft.

Diskutiert wurde unter anderem eine Reform des Mutterschutzgesetzes, die für Melanie Bernstein, zuständige Berichterstatterin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, überfällig ist: „Eine Reform des Mutterschutzes ist dringend erforderlich, insbesondere hinsichtlich der bestehenden Schutzfristen und der Abgrenzung von Tot- und Fehlgeburten. Dass viele betroffene Frauen vom Gesetzgeber nicht als Mütter anerkannt werden – mit allen seelischen, körperlichen und gesellschaftlichen Folgen – ist wissenschaftlich vollkommen überholt und menschlich ein Drama.“ Gleichzeitig bezeichnet Bernstein den Vorschlag der Bundesregierung, die 20. Schwangerschaftswoche (SSW) als Grenze für die Gewährung von Mutterschutz festzulegen, als „starr und willkürlich“, eine wissenschaftliche Grundlage dafür fehle.

In ihrer Ansprache betont Melanie Bernstein die Notwendigkeit, das Schicksal von Sternenkindern und ihren Familien offen in der Gesellschaft anzusprechen und zu thematisieren: „Das Leid so vieler Menschen muss politisch mehr Gehör finden. Betroffene Familien trauern im Verborgenen. Das muss aufhören! Mütter, Väter und Geschwister von Sternenkindern brauchen endlich eine Lobby.“

Den im Fachgespräch geäußerten Vorschlag, eine Expertenkommission zur wissenschaftlichen Begründung einer zukünftigen Mutterschutzreform einzurichten, ist für Melanie Bernstein ein wichtiger Schritt: „Eine mit Experten besetzte Kommission würde für die dringend benötigte Aufmerksamkeit sorgen.“ Auch die Forderung nach einem gestaffelten Mutterschutz könne eine Expertenkommission sachgerecht einschätzen.

Als „Sternenkinder“ werden Kinder benannt, die vor, während oder kurz nach der Geburt verstorben sind. Allein in Deutschland gibt es jährlich mehr als 200.000 solcher Fälle. Somit erleidet ca. jede dritte Frau vor der zwölften Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt, mit beträchtlichen seelischen und körperlichen Folgen für die Betroffenen. Derzeit wird entlang einer Zeit- (24. SSW) und Gewichtsgrenze (500 Gramm des ungeborenen Menschen) bestimmt, ob betroffenen Frauen Mutterschutz gewährt wird.