Neumünster (em) Am 12. Februar gegen 1.29 Uhr ereignete sich ein Verkehrsunfall auf der A7, Fahrtrichtung Norden, Höhe Neumünster.

Hier war an der Abfahrt Neumünster Süd ein Pkw nach links von der Fahrbahn abgekommen. Wie sich herausstellte, stand der 24-jährige Fahrer unter Alkoholeinfluss. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,35 Promille. Dem entsprechend wurde ihm eine Blutprobe entnommen. Die weiteren Befragungen ergaben, dass der estnische Staatsangehörige nicht im Besitz einer gültigen Fahrererlaubnis war und nach eigenen Angaben auch noch nie einen Führerschein besessen hat.

Außerdem fanden die Beamten im Fahrzeug diverse Kreditkarten, bei denen der Verdacht besteht, dass sie aus Straftaten stammen. Sie wurden sichergestellt und der Fahrer sowie sein 43-jähriger estnischer Beifahrer wurden beim Polizeirevier der Kriminalpolizei übergeben. Es wurde eine erkennungsdienstliche Behandlung veranlasst und die nähere Überprüfung ergab außerdem, dass gegen den 43-Jährigen ein Haftbefehl vorlag, so dass er in die Justizvollzugsanstalt Neumünster gebracht wurde. Der beschädigte Pkw etwa 2.000 Euro Schaden wurde eingeschleppt.

Originaltext: Polizeidirektion Neumünster